Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf/ Asbest innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hauskauf/ Asbest hab da mal eine Frage. Geschichte: Jemand kauft ein Haus aus den 60ern und fragt, ob Asbest verbaut wurde. Antwort eines Kindes des Verkäufers: nein. Später noch mal die Frage beim Renovieren: Sind die "PVC-Böden" asbesthaltig? Antwort des Kindes wieder: nein. Verkäufer ist sehr alt, ist zwar beim Notar mit dabei, Kind klärt soweit aber alles, obwohl Verkäufer keine Vollmacht übergeben hat, Verkäufer Unterschreibt aber selbst. Nun wurde beim Entrümpeln auf dem Dachboden ein Paket alter Bodenfliesen gefunden, die überall im Haus verlegt sind. Drauf steht: Vinyl-Asbest-Fliesen. Hm. Und nun? Boden sollte bald rausgenommen werden (ein zwei Fliesen wurden schon rausgenommen, um zu sehen, wie schwer oder leicht das alles von statten gehen kann), aber das geht ja nun nicht so ohne weiteres. Wie sollte der Käufer vorgehen? Kann er Schadenersatz verlangen, wenn eine Firma zur Entsorgung beauftragt wird? Oder muß er das alles selbst entsorgen, um so wenig wie möglich Kosten zu verursacehn? Muß der Verkäufer überhaupt Schadenersatz leisten? Jemand eine Idee? Vielleicht auch aktuelle Urteile zu ähnlichen Fall? Danke und Gruß |
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| AW: Hauskauf/ Asbest Mit Schadensersatz wird kaum was zu machen sein da die Asbestfreiheit nicht vertraglich zugesichert wurde. Entsorgung muss über Fachbetrieb erfolgen! |
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| AW: Hauskauf/ Asbest wenn im Kaufvertrag steht: der Veräußerer versichert, dass von ihm oder mit seiner Duldung in seiner Besitzzeit keine belastenden Stoffe in das Grundstück verbracht worden sind. Und Der Veräußerer haftet nicht für die Freiheit von Baulasten. Er versichert jedoch, dass ihm solche Rechte bzw Baulasten nicht bekant sind. Und: Notar weist darauf hin, inwieweit nach der Rechtsprechung der Ausschluss der haftung für gravierende versteckte Mängel rechtlich unwirksam ist, soweit dem Veräußerer derartige Mängel bekannt sind und der Erwerber hierauf nicht ausdrücklich hingewiesen worden ist. Was genau bedeutet das? |
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| AW: Hauskauf/ Asbest Zitat:
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| AW: Hauskauf/ Asbest Danke für die Antwort! Mit diesen Inhalten im Kaufvertrag kann somit der Käufer die Kosten für die Entsorgung des Sondermülls Asbest an den Verkäufer abgeben, sofern er Erstbesitzer war bzw der Ehepartner des Vorbesitzers und somit von den Bodenbelägen Kenntniss gehabt haben muß? |
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| AW: Hauskauf/ Asbest Der Ehepartner nur wenn er Mitverkäufer war! |
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| AW: Hauskauf/ Asbest Und wie sähe es aus, wenn ein Ehepaar das Haus gebaut hat, der Mann seinen Anteil der Ehefrau vererbt hat, also schon verstorben ist und die Hinterbliebene dann das Haus verkauft, welches auf sie alleine eingetragen ist? |
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| AW: Hauskauf/ Asbest Dann sind die Schadstoffe, sofern sie von Anfang an Eigentümerin war, auch von ihr eingebracht worden! |
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| AW: Hauskauf/ Asbest Danke!! Sehr hilfreich die Antworten! Wie sähe es aus, wenn die Verkäuferin kurz nach Verkauf verstirbt? Bleiben dann die Käufer auf den "Schaden" sitzen? Oder müßen dan die regulären Erben einspringen??? |
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| AW: Hauskauf/ Asbest Kann mir wer bitte einen Link zu einem möglichst aktuellen Urteil nennen in Bezug auf: der Verkäufer muß Kosten für Entsorgung von Asbest im Haus tragen, sofern er diese als Besitzer ins Haus eingebracht hat... Danke!! |
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