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Hauskäufer insolvent-notarielle Rückentwicklung

Dies ist eine Diskussion zu Hauskäufer insolvent-notarielle Rückentwicklung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 21.07.2007, 12:52
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Hauskäufer insolvent-notarielle Rückentwicklung

Hallo,

wie funktionoiert eigentlich die Rückentwicklung eines Kaufvertrages (Haus), wenn der Käufer bis zum vereinbarten Termin nicht zahlt + gesetzte Frist nicht einhält?
Kann eine Auflassungsvormerkung auch ohne das Zutun des insolventen Käufers gelöscht werden - wenn ja-wie; falls nein, wie bringt man ihn dazu, einen Notar aufzusuchen, wenn er auf Anschreiben nicht reagiert?
Ist über die Steuer bereits ausgegebenes Geld für Grundschuld-Löschung, Notar + Rechtanwalt wieder hereinzuholen?
Bin gespannt auf Ihre Antwort
Freundliche Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 22.07.2007, 22:54
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AW: Hauskäufer insolvent-notarielle Rückentwicklung

Zitat:
Zitat von Marion55
Hallo,

wie funktionoiert eigentlich die Rückentwicklung eines Kaufvertrages (Haus), wenn der Käufer bis zum vereinbarten Termin nicht zahlt + gesetzte Frist nicht einhält?
Kann eine Auflassungsvormerkung auch ohne das Zutun des insolventen Käufers gelöscht werden - wenn ja-wie; falls nein, wie bringt man ihn dazu, einen Notar aufzusuchen, wenn er auf Anschreiben nicht reagiert?
Die Vorgehensweise sollte mit dem beurkundenden Notar besprochen werden.

Die Vormerkung kann nur mit Zustimmung des Käufers gelöscht werden.
Zitat:
Ist über die Steuer bereits ausgegebenes Geld für Grundschuld-Löschung, Notar + Rechtanwalt wieder hereinzuholen?
Bin gespannt auf Ihre Antwort
Freundliche Grüße
Nein, Löschungskosten sind immer Sache des Verkäufers und wären auch ohne Verkauf vom Verkäufer zu tragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.07.2007, 07:59
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AW: Hauskäufer insolvent-notarielle Rückentwicklung

Vielen Dank!
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