Dies ist eine Diskussion zu Hausfriedensbruch / Sondernutzungsrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hausfriedensbruch / Sondernutzungsrecht vor 2 Wochen hat Frau A auf ihrer Terrasse, die ihr mit Gartenanteil als alleiniges Sondernutzungsrecht zusteht, morgens im SChnee fremde Fußabdrücke gefunden. Da in ihrer Gegend oft eingebrochen wurde, hat sie einen Hausmitbewohner, der auch Polizist ist, das ganze gezeigt. Er gab ihr den Rat, die Polizei zu rufen. Sie tat wie geheißen, es kamen auch 2 Beamte die das alle aufnahmen. Diese Person ist auf ihrer Terrasse rumgelaufen, bis an die Terrassentür und dann über ihre Garage an einem Mäuerchen wieder runter. (anhand der Fußabdrücke ersichtlich) Die Polizei riet ihr einen Strafantrag auf Hausfriedensbruch zu stellen, was sie auch tat. Es war ein großer Schock für sie. Jetzt hat ihr gestern ein Mitbewohner mitgeteilt, dass der Verwalter mit den Nachbarn zusammen die Bäume (zt. auch auf dem Grundstück meines Gartenanteils) geschnitten hatte und dass das wohl der Verwalter gewesen ist. Sie war darüber sehr erbost, da sie KEINE Information darüber erhalten hatte und auch NICHT gefragt worden ist. Kann mir bitte jemand sagen, wie hier die Rechtslage ist? Ist das noch Hausfriedensbruch? Geändert von Mari Posa (21.12.2010 um 17:53 Uhr). |
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| AW: Hausfriedensbruch / Sondernutzungsrecht Mal schauen, ob hier andere Ratschläge kommen als im anderen Forum? ![]() Das Gestattungsrecht ergibt sich aus WEG § 14 Abs.4 ... 4.das Betreten und die Benutzung der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu gestatten, soweit dies zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist; der hierdurch entstehende Schaden ist zu ersetzen. Gruß ivik |
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| AW: Hausfriedensbruch / Sondernutzungsrecht Aber sie weiß immer noch nicht, ob der Hausverwalter nicht verpflichtet war sie vorher zu informieren, da er quasi einbrechen musste um auf ihre Terrasse zu gelangen. Normaler Zugang ist nur durch ihre wohnung möglich. Aber sie wurde NICHT gefragt und NICHT informiert. Geändert von Mari Posa (21.12.2010 um 17:54 Uhr). |
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| AW: Hausfriedensbruch / Sondernutzungsrecht Sorry, habe den Beitrag geändert. |
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| AW: Hausfriedensbruch / Sondernutzungsrecht Guten Tag, gestern hat Frau A einen Brief von dem "angeblichen Verwalter" erhalten. In diesem Brief schreibt dieser Herr, dass er eigentlich nicht der Hausverwalter ist, da es für dieses Haus keine Verwaltung und keinen Hausmeister gibt. Er würde nur die Abrechnung ehrenamtlich machen. Und das, obwohl im Vertrag er als Verwalter angegeben worden ist. Er gibt zu, dass er die Gärtnerfirma beauftragt hat, die Bäume vom Nachbargrundstück zu schneiden und dass dann ein oder mehrer Arbeiter über den Hang gerutscht sind, wobei sie die Blumenbeete von Frau A zertrampelten und ihre Gerätschaften benutzten. Der "angebliche Verwalter" kann auch nicht mit Sicherheit sagen, ob die Bäume nun zum Sondernutzungsrecht von Frau A gehören, oder zum Allgemeingut. Er vermutet, das nur. Es gab nie eine Abstimmung zur Beschneidung der Bäume. Wie sieht die REchtslage aus, wenn derjenige der das Grundstück ungefragt betritt, nicht der Verwalter ist und der Auftraggeber sich selber auch nicht als Verwalter sieht? Ist der Tatbestand des Hausfriedensbruch immer noch gegeben? Kann hier bitte jemand weiterhelfen oder vielleicht mitteilen, wer eine kompetente Auskunft geben kann? |
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