Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Hausbesitz

Dies ist eine Diskussion zu Hausbesitz innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 21:06
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hausbesitz

Mich interessiert folgendes: Wie sieht es mit der Besitzsituation aus, wenn man ein Bauunternehmen damit beauftragt, auf seinem unbebautem Grundstück ein Haus zu errichten? Ist man schon (mittelbarer) Besitzer, wenn das Gebäude noch nicht fertig gestellt ist? Wenn ja, kann man als Besitzmittlungsverhältnis den Werkvertrag annehmen? Oder sogar unmittelbarer Besitzer.. oder liegt gar kein Besitz vor?

Grüße soopersonic
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 12:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Hausbesitz

Die Frage ist so nicht verständlich! Grundsätzlich gibt es hier kein Besitz- sondern Eigentumsverhältnis. Grund und Boden zieht an! Was ist gemeint?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 13:43
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausbesitz

Ich finde die Frage gar nich so unverständlich. Die Eigentümerfrage ist ja klar: Das Gebäude gehört dem Eigentümer des Grundstücks nach §946 auch wenn es noch nicht fertig gestellt ist. Aber hat der Eigentümer auch die tatsächliche Sachherrschaft an dem Haus inne, wenn es praktisch noch eine Baustelle ist und Bauarbeiter der Baufirma da rumwerkeln?
Die Frage kann ja eine Rolle spielen, wenn man das ganze Grundstück aus Nichtleistungskondiktion herausgeben muss, aber eben möglicherweise das Gebäude selbst noch nich im Besitz hat.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 14:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Hausbesitz

Zitat:
Zitat von soopersonic

Die Frage kann ja eine Rolle spielen, wenn man das ganze Grundstück aus Nichtleistungskondiktion herausgeben muss, aber eben möglicherweise das Gebäude selbst noch nich im Besitz hat.
Wie sollte das passieren können?
Ich wiederhole. Alle mit dem Grundstück fest verbundenen Sachen gehören zum Grundstück!
Ein konkreteres Beispiel wäre hilfreich. Geht auch bei normaler Schriftgröße!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 14:28
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, soopersonic hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausbesitz

Z.B. wenn der Eigentümer das Grundstück an einen Vorkaufs- oder Vormerkungsberechtigten herausgeben muss, und der Eigentümer ein Haus hat errichten lassen. Wie gesagst, mir ist schon klar, dass das Haus zum Grundstück, und damit auch dem Eigentümer gehört, aber er muss hier eine Sache herausgeben, die gar nicht (oder doch) in seinem BESITZ (=nicht Eigentum) ist, nämlich das Haus/die Baustelle. Und herausgeben kann man nur, wenn man im Besitz hat.

§ 946: Wird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie westentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so erstreckt sich das EIGENTUM an dem Grundstück auf diese Sache.

Da steht nicht, dass Grundstück und Sache/Gebäude als EINE Sache zu betrachten sind.

Geändert von soopersonic (10.03.2010 um 15:04 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 12:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Hausbesitz

Zitat:
Zitat von soopersonic
§ 946: Wird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie westentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so erstreckt sich das EIGENTUM an dem Grundstück auf diese Sache.
Das ist doch deutlich genug!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 19.03.2010, 11:32
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 294
95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Hausbesitz

@schielu
Ich habe die Frage offenbar auch anders verstanden als Du.


So wie der Mieter eines Hauses Besitzer (des Hauses) ist und (aus irgendwelchen Gründen) auf Duldung oder Herausgabe oder sonst was in Anspruch genommen werden kann ....


... so stellt sich die Frage nach den Besitzverhältnissen z.B. auf einer Baustelle
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 19.03.2010, 11:41
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 294
95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Hausbesitz

Ich habe die Fragen wie folgt verstanden:


Wenn ein Grundstückseigentümer einem Unternehmer einen Bauauftrag erteilt (für xy)

- wer ist wann Besitzer des Grundstückes
- wer ist wann Besitzer des auf das Grundstück verbrachten Materials
- wer ist wann Besitzer des erstellten Fundaments
- wer ist wann Besitzer der erstellten Wand, der Decke, des Daches

Und wie war die Frage: ist man (wer) mittelbarer, unmittelbarer oder kein Besitzer ?


Ist ja wichtig, weil mit dem Besitzrecht auch Rechte und Pflichten enstehen ....
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 19.03.2010, 12:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2.155
98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2155 Beiträge, 240 Bewertungen)  
AW: Hausbesitz

Dass der Werkunternehmer kein Besitzer im Sinne des § 854/ 868 BGB ist, erkennt man schon daran, dass kein Recht zum Besitz im Sinne des § 986 BGB besteht. Der Eigentümer des Grundstücks könnte jederzeit die Herausgabe an ihn verlangen. Der Bauunternehmer ist allenfalls Besitzdiener iSd § 855 BGB. Vorschrift lesen!
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 19.03.2010, 14:19
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 294
95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Hausbesitz

Das wäre mir zu undifferenziert ... (weshalb ich die einzelnen Pkt auch nicht weiter beleuchte)



Solange der Bau nicht fest verbunden ist (mit dem Grundstück natürlich) und nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstückes ist solange sind alle ursprünglichen Fragen (bei dem genannten Fall) offen ...

Einschub:
Ich bin selber Eigentümer und Besitzer eines Hauses auf fremden Grund - daran hat der Grundstückseigentümer weder Besitz noch Eigentum, obwohl es fest verbunden ist mit dem (seinem) Grundstück.

Ergo muß die Festlegung, ob und ab wann Eigentum oder Besitz eintritt, von weiteren Umständen abhängen.

Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN