Dies ist eine Diskussion zu Hausbau innerhalb einer Lebensgemeinschaft innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus? Also mal angenommen Person A wurde ein Grundstück geschenkt, diese steht allein im Grundbuch. Nun möchte diese mit der in einer Lebensgemeinschaft lebenden Person B ein Haus darauf bauen. wobei Person A das Grundstück und noch Kapital (ca. 12% der Baukosten) einbringt, Person B nichts. Der Bauantrag und die Finanzierung des Restbetrages der Bauskosten soll durch Person A und B erfolgen. Wie wäre nun die Situation bei einer Trennung (ohne vorherige vertragliche Regelung)?. Hat Person A die alleinige Entscheidungsgewalt über Grundstück und Haus und B ist nur eine Art Bürge oder wie sieht das aus? Bzw. welche Möglichkeiten gibt es, dies vorher vertraglich zu regeln? Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar. |
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| AW: Hausbau innerhalb einer Lebensgemeinschaft Auch bei einer Trennung, verbleibt den A das eingebrachte Vermögen (Grundstück,etc.). Der Hausbau selbst, ergo die Investitionen hierfür sollten je nach getätigten Anteilen sorgfältig gelistet werden, um B ´s Beiträge hierzu festzuhalten. Wenn nicht verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht, erwächst kein Zugewinnsanspruch. Ergo, bei Trennung hat B gegenüber A Anspruch auf die Summe seiner Leistungen in bar. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Hausbau innerhalb einer Lebensgemeinschaft Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das heißt in dem Fall müßte jeden Monat festgehalten werden, welchen Anteil Person B von den monatl. Raten zahlt, bzw. was diese sonst einbringt? Das wär doch sehr umständlich. Gibt es da keinerlei andere Möglichkeiten? Und hätte Person B in dieser Situation irgendwelche Rechte die im Grundbuch stehen oder regelt das allein der Kreditvertrag? |
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| AW: Hausbau innerhalb einer Lebensgemeinschaft Person B hat in der hier beschriebenen Situation überhaupt gar keine Rechte an dem Haus. Denn das Haus ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks auf dem es steht und gehört damit allein dem A. Es ist in solchen Situationen nur dringendst anzuraten, den Trennungsfall so genau als möglich vertraglich zu regeln. Anderenfalls wird die Sache äußerst kompliziert. Wurde denn anüberlegt, dass Person B einen Eigentumsanteil am Grundstück erhält, der ihren eingebrachten Leistung entspricht? |
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| AW: Hausbau innerhalb einer Lebensgemeinschaft Vielen Dank, das war doch sehr verständlich. Bis jetzt war es nicht angedacht, dass B einen derartigen Eigentumsanteil erhält. Ferner sind A und B noch auf der Suche, wie dies überlicherweise oder am besten geregelt werden kann. Hat vielleicht jemand Erfahrung damit? |
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| AW: Hausbau innerhalb einer Lebensgemeinschaft Zitat:
2. Wenn A alleiniger Eigentümer des Grundstückes ist, steht B auch definitiv nicht im Grundbuch. Es sei denn A möchte ihm unbedingt ein Wohnrecht einräumen, was ich mir aber nicht vorstellen kann... |
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| AW: Hausbau innerhalb einer Lebensgemeinschaft Auch sollte man unbedingt die rechtliche Situation von etwaigen Zwischenfällen berücksichtigen, z.B. Tod, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflege,..... Was wäre wenn...... Im Übrigen sind oftmals die gesetzlichen Erben wie Hyänen, welche gnadenlos nicht auf den Menschen, sondern auf den Taler blicken. Ergo, kühl, nüchtern und sachliche Dokumentation innerhalb schriftlicher Vereinbarungen treffen. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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