Dies ist eine Diskussion zu Haus-Wertgutachten bei Teilungsversteigerung / Beschlagnahmter Kamin unerlaubt entfernt! Schadenersatz? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Haus-Wertgutachten bei Teilungsversteigerung / Beschlagnahmter Kamin unerlaubt entfernt! Schadenersatz? Mal angenommen: A und B sind eine Eigentümergemeinschaft eines 2-Familienhauses und je zur ideellen Hälfte Eigentümer. B hat vor geraumer Zeit eine Teilungsversteigerung beantragt. In der Wohnung von B ist ein teurer Kaminofen installiert, der mit den Ofenrohren an dem Haus verbunden ist. Dieser Ofen wurde im Gutachten als Bestandteil und Austattung des Hauses erwähnt. Doch B hat mittlerweile den Ofen inkl. Rohren verkauft. Meine Frage: Hat B gegen das Gutachten verstoßen, da alles Erwähnte im Gutachten vom Amtsgericht beschlagnahmt ist? Wenn ja, wie kann man dagegen vorgehen? Schadenersatz? Fotos des eingebauten Kamins sind vorhanden! Ich freue mich über jede Antwort! LG Schnaufschnecke |
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| AW: Haus-Wertgutachten bei Teilungsversteigerung / Beschlagnahmter Kamin unerlaubt entfernt! Schadenersatz? Es kommt darauf an wie der Ofen mit dem Gebäude verbunden war. Ofenrohr reicht nicht aus um eine Verbundenheit zu begründen. |
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| AW: Haus-Wertgutachten bei Teilungsversteigerung / Beschlagnahmter Kamin unerlaubt entfernt! Schadenersatz? Hallo schielu! Auch hier Danke für Deine Antwort! Ok, aber wieso steht dieser Kaminofen dann im Gutachten und wurde lt. Auskunft der Amtsgerichtspflegerin vom Amtsgericht als Hausinventar beschlagnahmt? A hat eine Information erhalten, dass eine Beheizungsanlage (Kaminofen) ein wesentlicher Bestandteil des Hauses ist und nicht entfernt werden darf. Stimmt das so, oder ist die Info falsch? Durch die Kaminentferung ist ja auch eine Reduzierung des Wertgutachtens entstanden, oder? LG Schnaufschnecke |
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| AW: Haus-Wertgutachten bei Teilungsversteigerung / Beschlagnahmter Kamin unerlaubt entfernt! Schadenersatz? Gutachten stellt noch lange keine Beschlagnahme dar. Hier hat sich der Gutachter geirrt wenn er einen Ofen als festen Bestandteil des Hauses angenommen hat. Stell Dir vor der Mieter eines Hauses bringt einen Ofen mit und der Gutachter bewertet ihn! Das wäre nur der Fall wenn es sich um einen fest vermauerten Kamin handelt. |
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| AW: Haus-Wertgutachten bei Teilungsversteigerung / Beschlagnahmter Kamin unerlaubt entfernt! Schadenersatz? Hallo schielu! OK, da ist A wieder ein wenig schlauer, obwohl B es vom Amtsgericht schriftlich hat, dass das kompl. Haus inkl. Grundstück lt. Gutachten beschlagnahmt ist. Ist warscheinlich alles Auslegungssache! Aber komisch ist es schon, das gerade Du die Aussage getätigt hast, dass ein Innenkamin (der nur mit den Ofenrohren mit dem Haus verbunden ist) ein fester Bestandteil des Hauses ist!! (Quelle: Immobilienrecht - Thema "Haus gekauft, aber Nocheigentümer will alles mitnehmen" von "xedriell" vom 21.04.2010) Trotzdem Danke für Deine Antworten! LG Schnaufschnecke |
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| AW: Haus-Wertgutachten bei Teilungsversteigerung / Beschlagnahmter Kamin unerlaubt entfernt! Schadenersatz? Beschlagnahmt wurde das Grundstück mit den Aufbauten und Bestandteilen!Ich hab`s doch beschrieben! Es kommt darauf an wie fest der "Kamin" mit dem Haus verbunden ist. Ein Standofen (Kaminofen) gehört nicht dazu! Lies mal hier: http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/zivr/1806 vielleicht wird`s dann klarer! |
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| AW: Haus-Wertgutachten bei Teilungsversteigerung / Beschlagnahmter Kamin unerlaubt entfernt! Schadenersatz? Hallo schielu! AHA! Jetzt habe ich es verstanden! Der Link ist dafür sehr hilfreich gewesen! Ok, damit wäre dann meine Frage ja ausreichend beantwortet. Dankeschön und viele Grüße von Schnaufschnecke |
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