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Haus und Grundverkauf nach Scheidung (Grundbuch-Schulden)

Dies ist eine Diskussion zu Haus und Grundverkauf nach Scheidung (Grundbuch-Schulden) innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 18:51
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Haus und Grundverkauf nach Scheidung (Grundbuch-Schulden)

Hallo,

wer kann hier auskunft geben?
Frau A und Herr B lassen sich scheiden und besitzen ein gemeinsames Haus mit Grundstück. Wert ca. 300.000 €

Nach den Anwälten von Frau A sowie von Herrn B bleiben Herrn B nur ca. 30% des Hauses da Frau A durch Erbe eine erhebliche Summe mit eingebracht hat.

Herr B nimmt nun weitere Schulden auf und lässt die Banken in das Grundbuch des gemeinsamen Hauses eintragen. Die Schulden belangen sich auf weit über dem ihm zugesprochenen Betrag.
Auch ein Notar (misslungener Hauskauf von Herrn B nach der Scheidung) trägt sich in das Grundbuch des gemeinsamen Hauses ein, obwohl für dieses Haus schon ein Kaufvertrag mit den neuen Besitzern notariell gemacht wurde.

Da das Grundbuch zu einem Verkauf gelöscht werden muss, holen sich nun die Banken die sich von Herrn B aus in das Grundbuch (auf seine Hälfte wobei der Betrag weit mehr ist) eingetragen haben als erstes das Geld.
Frau A, welcher eigentlich 70% zugesprochen worden sind, bleiben jetzt nur rund 20 % des gesamten Kaufpreises.

Ist es rechtens dass Herr B verschiedene Banken in das Grundbuch eintragen lässt (Text im Grundbuch: Auf seine Hälfte) obwohl die Banken gar nicht wussten was Haus und Grund Wert sind?

Und ist es rechtens das nach dem Verkauf, welcher notariell beglaubigt wurde es aber noch auf löschung des Grundbuches gewartet werden muss, sich noch jemand in das Grundbuch eintragen lässt?

Über Informationen zu so einem Fall wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Alex25
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 11:45
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AW: Haus und Grundverkauf nach Scheidung (Grundbuch-Schulden)

Der Notar, der die Grundschulden hat eintragen lassen sollte mal gefragt werden, wieso er das ohne Mitwirkung von Frau A gemacht hat!
Es sollte der Anwalt gefragt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 04:43
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AW: Haus und Grundverkauf nach Scheidung (Grundbuch-Schulden)

Danke für die Antwort.
Der Anwalt wird auch gefragt, aber als Laie ist es nicht einfach zu verstehen.
Der Notar hat sich mit einem sehr kleinen Betrag, im Verhältnis zu dem Betrag womit sich die Banken eingetragen haben, eingetragen.

Was mich wundert ist: Warum können sich Banken einfach so in das Grundbuch eintragen (auf die Hälfte von Herrn B) ohne zu wissen was das Haus und/oder der Grund wert ist?
Angenommen der Kredit (Finanzierung, Darlehen oder was auch immer) übersteigt die Hälfte des Wertes der Immobilie - Kann Frau A hier etwas tun?

Fakt ist doch das bei einer Scheidung 50/50 geteilt werden muss. Zugewinn hin oder her.
Frau A würde nach Zugewinnausgleich sogar noch mehr als 50% bekommen, was wohl zivilrechtlich eingeklagt werden muss.
Sehe ich das richtig?

Was kann man tun? Für jegliche Antworten wenn auch nur Stichpunkte die man suchen (googlen) kann wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus.

Schönen Gruß
Alex
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  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2010, 20:50
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AW: Haus und Grundverkauf nach Scheidung (Grundbuch-Schulden)

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Der Notar, der die Grundschulden hat eintragen lassen sollte mal gefragt werden, wieso er das ohne Mitwirkung von Frau A gemacht hat!
Es sollte der Anwalt gefragt werden.
Er hat die Grundschulden nur auf seine Hälfte eintragen lassen. Hierfür ist ihre Mitwirkung nicht erforderlich.
Zitat:
Was mich wundert ist: Warum können sich Banken einfach so in das Grundbuch eintragen (auf die Hälfte von Herrn B) ohne zu wissen was das Haus und/oder der Grund wert ist?
Die Höhe des Darlehens ist Sache der Bank.
Zitat:
st es rechtens dass Herr B verschiedene Banken in das Grundbuch eintragen lässt (Text im Grundbuch: Auf seine Hälfte) obwohl die Banken gar nicht wussten was Haus und Grund Wert sind?
Ja.
Zitat:
Und ist es rechtens das nach dem Verkauf, welcher notariell beglaubigt wurde es aber noch auf löschung des Grundbuches gewartet werden muss, sich noch jemand in das Grundbuch eintragen lässt?
Im Grundbuch kann man sich nicht einfach so eintragen lassen. Was ist damit gemeint?
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