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Haus. sowie Hofverbot

Dies ist eine Diskussion zu Haus. sowie Hofverbot innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 17.01.2011, 21:22
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Exclamation Haus. sowie Hofverbot

Guten Tag,

ich würde gerne einmal die Rechtslage klären im Falle eines ausgesprochenen Haus. sowie Hofverbotes.
Wenn eine Anlage die zum Besitztum gehört verpachtet ist, hat man als Eigentümer der Anlage dennoch Recht -auch über der Meinung des Pächters- das Haus. sowie Hofverbot einem Dritten gegenüber auszusprechen und durchzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

Murphi

P.S. Wäre wirklich wichtig!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 21:41
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AW: Haus. sowie Hofverbot

nein, natürlich nicht! mit der pacht erwirbt der pächter das hausrecht.

wozu soll ein pächter denn was pachten, wenn er sich nich die leute einladen darf, die er da haben will?

selbst in einem mietshaus, darf die eigentümerin nur dann ein hausverbot gegenüber jemandem aussprechen, wenn dieser jemand den hausfrieden mehrfach erheblich gestört hat. ABER: durchsetzen kann sie es faktisch nicht! jede mieterin hat hausrecht an der von ihr gemieteten wohnung - ebenso wie eine pächterin.

eigentümer haben da nix rumzuverbieten!
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  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 08:37
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AW: Haus. sowie Hofverbot

Zitat:
Wenn eine Anlage die zum Besitztum gehört verpachtet ist,...
... dann verliert der Eigentümer gegenüber dem berechtigten Mieter sein Hausrecht/Besitz an dem Objekt an den Pächter/Mieter.

Beispielsweise:
BGH NJW 80, 700 oder auch OLG Düsseldorf Az.: 22 U 17/97.
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