Dies ist eine Diskussion zu Haus: Schenkung rückgängig machen ? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Haus: Schenkung rückgängig machen ? Ein Hartz 4 Empfänger überschreibt/schenkt seiner Tochter sein Haus, da er die laufenden Kosten nicht mehr tragen kann und sich das Haus aus verschiedenen Gründen nicht bzw. sehr schelcht verkaufen lässt. Schlechte Lage, die (damals) 96-jährige Mutter des Mannes hat Wohnrecht auf Lebenszeit und das Haus ziemlich heruntergekommen, sodass hohe Investitionen nötig sind. Die Tochter nimmt einen Kredit auf, um zum einen die notwendigen Reparaturen am Haus tätigen zu können, zum anderen, um für sich und ihre Familie das Obergeschoss auszubauen und dort wohnen zu können. Dieses ist nötig, da im Übergabevertrag vereinbart wurde, dass Vater und Oma weiterhin im Erdgeschoss wohnen bleiben und der Mann seine demenzkranke Mutter betreut. Nach einem Jahr kommt es zum Streit zwischen Vater und Tochter, in dessen Folge der Vater aus dem Haus auszieht und die Pflege der Mutter der Tochter überlässt. Die Mutter übersiedelt dauerhaft ins Pflegeheim, da Betreuung UND Bau nicht miteinander vereinbar sind. Gut 2 Jahre nach der Schenkung ist aus der unverkaufbaren "Bruchbude" ein 2-Familien-Haus geworden, dass sich nun durchaus verkaufen liesse. Nehmen wir jetzt nun an, die ARGE (die schon damals von der Schenkung wusste) verlangt nun nach diesen gut 2 Jahren von dem Mann (der immer noch Hartz 4 bekommt), dass er die Schenkung zurücknimmt, das Haus verkauft und von dem Erlös das erhaltene ALG 2 zurückzahlt ... 1.) Wie stehen die Chancen für den Mann, dass die Schenkung überhaupt rückgängig gemacht wird und er sein Haus zurückbekommt ? 2.) Wie verhält es sich mit den Investitionskosten, die die Tochter getätigt hat ? Muss der Mann seiner Tochter nach erfolgter Rücknahme der Schenkung diesen Betrag zurückzahlen oder wird so verfahren, als hätte die Tochter kein Geld investiert und das Haus dadurch an Wert zugenommen ? 3.) Mal angenommen, der Mann würde nach erfolgter Rücknahme der Schenkung das Haus an diese Tochter verkaufen ... Welcher Wert des Hauses würde dann zählen ? Der Wert VOR oder NACH dem Umbau ? 4.) Mal angenommen, die Schenkung kann nicht rückgängig gemacht werden, kann die ARGE dann trotzdem auf Rückzahlung des ALG 2 bestehen, weil er das Haus ja rein theoretisch irgendwann hätte verkaufen können, wenn er es seinerzeit nicht verschenkt hätte ? Bin gespannt auf Eure Antworten und sage schon mal DANKE |
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| AW: Haus: Schenkung rückgängig machen ? Diese Frage gehört in`s Sozialrecht, nicht in`s Immobilienrecht! |
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| AW: Haus: Schenkung rückgängig machen ? Sorry, das war mir nicht klar. Vielleicht kann der Beitrag entsprechend verschoben werden. DANKE Geändert von bthampel (27.01.2011 um 13:25 Uhr). |
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