Dies ist eine Diskussion zu Haus mit Hypothek an Kinder - mit neuer Hypothek innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Ich bin Laie, neu hier und hoffe dennoch, dass ich mich mit folgendem im richtigen Unterforum befinde: Fiktiver Fall: Parteien: Mutter Vater Kind 1 Kind 2 Kind 3 Belastung des Grundbesitzes (Zwangsversteigerung ist angeordnet) 408600 DM Bank XY 6585 Eur Sicherungshypothek1/2 lastend auf Mutter 6585 Eur Sicherungshypothek 1/2 lastend auf Mutter (zweimal ist warum auch immer korrekt ) 8092 EUR Sicherungshypothek 3691 EUR Sicherungshypothek 2025 EUR Sicherungshypothek (soll die verschiedenen Gläubiger darstellen) Geschätzert Grundstückswert im Mai 2009: 450.000 EUR Die Hypothek ist nun fertig (2% Tilgung) und kann nicht ausgelöst werden. (Rate über 10 Jahre: 1.100 EUR - fertig Rate zum abbezahlen der Hypothek: 2000 EUR) Daher soll das Haus in die Zwangsversteigerung gehen. Um dies zu vermeiden, soll das Haus an die 3 Kinder zu gleichen Teilen aufgeteilt/verkauft/überschrieben werden. Eine neue, höhere Hypothek wird auf das Haus aufgenommen. Diese dient dazu die Erste/Alte zu bezahlen. und hat eine Laufzeit von 10 oder 15 Jahren. Mutter, Vater erhalten Wohnrecht auf Lebenszeit. Mutter, Vater und Kind 1 + 2 bleiben im Haus wohnen. Die neue Hypothek soll von der Rente des Vaters, vom Einkommen der Mutter sowie, anstelle der Miete, von Kind 1 bezahlt werden. Kind 2 ist in Ausbildung und zahlt erst in 2 Jahren "Miete". Kind 3 wohnt im Ausland - ist aber das bestverdienenste Kind. Nach dem die neue Hypothek abgelaufen ist, würde das ganze Spiel ja wieder von vorne losgehen -die Hypothek Minus die entsprechende Tilgung fällig werden?! Wenn diese nicht bezahlt werden kann, haften alle Kinder für den gesamten Anteil?! Das Haus würde, im Falle des erneuten nicht bezahlens, erneut in die Zwangsvollstreckung gehen. Am zweiten Termin bereits nur noch zu 50% des Gutachtens, im Worstcase zu 10% (Niedersachsen Minimalgrenze/Mindestgebot) Welche Steuern/Kosten müssten die Kinder im Falle eines Kaufvertrages bezahlen? Wo liegen die Gefahren für die einzelnen Kinder? Was haltet Ihr im allgemeinen davon - ein Unding der Eltern, der letzte Rettungsanker? Was gäbe es sonst noch für Möglichkeiten die Zwangsvollstreckung zu vermeiden und den Kindern keine Schulden zu hinterlassen?! Ich hoffe ich habe mich korrekt an die Regeln gehalten und bin gespannt auf Euer Feedback. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Hypothek | Wiki | 04.05.2010 10:26 |
| Hypothek ungültig | Immobilienrecht | 28.09.2009 00:54 |
| Frage zur Hypothek | Zivilrecht - Examensvorbereitung | 11.05.2009 20:40 |
| Hypothek | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 21.02.2008 19:46 |
| Hypothek | Bankrecht | 31.10.2005 22:43 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios