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Haus gekauft, aber Nocheigentümer will alles mitnehmen

Dies ist eine Diskussion zu Haus gekauft, aber Nocheigentümer will alles mitnehmen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 21.04.2010, 09:17
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Haus gekauft, aber Nocheigentümer will alles mitnehmen

Mal angenommen, Familie A kauft am 01.03.2010 ein Haus mit 2600m Grund. Im Kaufvertrag wurde klar folgendes vereinbart:
Mitverkauft und im Kaufvertrag enthalten ist Folgendes bewegliches Inventar bzw. bewegliche Sachen-
-Einbauküche
-Sämtliche Gartengeräte
-Sämtliche Werkzeuge im Nebengelass ausser Bohrmaschine und 4 kleine Werkzeugkoffer
-Sämtliches Kaminholz welches sich auf dem Grundstück befindet zum zeitpunkt der Beurkundung.

Bei einem Besuch der Verkäufer B wurde durch einen Zufall folgendes festgestellt werden:
-Sämtliches Elektrowerkzeug ausser einesalten Trennschleifer und ein paar alter verrosteter Schraubschlüssel wurden von B verkauft.
-So gut wie alle Gartenwerzeug bis auf uralte H arken undeines uralten Rasenmähers wurden ebenfalls verkauft.
-Alle Garten- und Terrassenmöbel wurden ebenfalls verkauft.
A wurde von B mitgeteilt, das dies schon vor kaufvertragsunterzeichnung verkauft wurde und wir da Pech hätten, da ja sowohl Gartengeräte als auch werkeug vorhanden sei
Übergabe des Hauses wäre der 1.5.2010
Nun hat A Angst, dass B nun auch noch den Kamin verkaufen oder wegbringen da dieser einen Wert von ca 1500 € hat.
Wie soll sich A nun verhalten, dass B nicht noch mehr Schaden verursacht, und gibt es eine Möglichkeit sämtliche entwendeten Dinge zurückzufordern oder enen Gegenwert zu bekommen. Gäbe es da auch strafrechtliche Möglichkeiten, da A stinkesauer und wütend ist.
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Alt 21.04.2010, 09:24
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AW: Haus gekauft, aber Nocheigentümer will alles mitnehmen

Zitat:
Zitat von xedriell
Wie soll sich A nun verhalten, dass B nicht noch mehr Schaden verursacht,
Ihn schriftlich davon informieren, dass er den Vertrag verletzt hat und man Schadenersatz fordern wird. Da der besitz noch nicht übergegangen ist, hat man keine Handhabe, ihn beispielsweise vom Grundstück fernzuhalten.
Zitat:
Zitat von xedriell
und gibt es eine Möglichkeit sämtliche entwendeten Dinge zurückzufordern oder enen Gegenwert zu bekommen.
Das kann man versuchen.

Hier wird es Beweisprobleme geben, wenn nicht eindeutig dokumentiert ist, was mit "sämtliche Geräte" gemeint ist. Wenn diese weder namentlich erwähnt noch fotografiert wurden und die Fotos Vertragsbestandteil wurden, kann der Verkäufer immer sagen, "dieses Gerät wäre nicht inbegriffen gewesen".

Üblicher Trick von Verkäufern. Vielleicht gibt es ja noch andere Zeugen (Makler etc), die bei den Vertragsverhandlungen anwesend waren.
Zitat:
Zitat von xedriell
Gäbe es da auch strafrechtliche Möglichkeiten, da A stinkesauer und wütend ist.
Eine Anzeige wegen Betrugs wäre möglich. Wie will man dem Verläufer aber nachweisen, dass er wusste, dass die Geräte im Vertrag inbegriffen waren, er sie aber trotzdem vertragswidrig verkauft hat?

Übrigens: die Gartenmöbel scheinen im Vertrag nicht erwähnt worden zu sein!
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Alt 21.04.2010, 09:33
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AW: Haus gekauft, aber Nocheigentümer will alles mitnehmen

Das würde für A nicht gut klingen, wie sieht es denn mit dem Kamin aus?
Bei der Begehung einen Tag vor Unterzeichung des Kaufvertrages war ein Freund von Familie A anwesend.
Familie A ist dermassen sauer.
Hat A die Möglichkeit, die mündlich vereinbarte Nutzung des Brennholzes zum befeuern des Kamins zu untersagen?
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Alt 21.04.2010, 09:38
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AW: Haus gekauft, aber Nocheigentümer will alles mitnehmen

Kann man nur zustimmen (humungus) ....

Wenn der K nicht nachweisen kann, was zum Kauftag 01.03. "vorhanden" war, dann hat er ganz schlechte Karten.
Unerheblich sollte es sein, wenn der VK auf den Übergabetag abziehlt, da der Kauftag ausschlaggebend ist.

Wenn der VK noch vorträgt, er habe schon vor dem VK-Tag einige der Sachen jemendem anderen Verkauft, aber noch nicht übergeben, dann würde er gleichzeitig seinen "Betrug" an dem K zugeben, weil er den K nicht darüber informiert hat, das die strittigen Gegenstände bereits verkauft seien.

Die besten Aussichten beständen bei einer Fotodokumentation sowie möglichst unparteiischen Zeugen (selbst, wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages geworden sind - die Fotos).

Ups - wieder einer schneller gewesen ....
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Alt 21.04.2010, 09:40
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AW: Haus gekauft, aber Nocheigentümer will alles mitnehmen

Zitat:
Zitat von xedriell
Das würde für A nicht gut klingen, wie sieht es denn mit dem Kamin aus?
Wenn der Kamin mit dem Haus fest verbunden ist, ist er ein Hausbestandteil und darf nicht entfernt werden.

Zitat:
Zitat von xedriell
Hat A die Möglichkeit, die mündlich vereinbarte Nutzung des Brennholzes zum befeuern des Kamins zu untersagen?
Hm. Kamin befeuern im April? Ist das Haus in den Alpen?

Im Übrigen denke ich, dass das Kaminholz finanziell das kleinste Problem ist, darauf sollte man sich nicht kaprizieren. Selbst wenn der Verkäufer es schaffen sollte, noch einen Ster innerhalb von 2 Wochen zu verfeuern - um wieviel Geld würde es dann gehen? 20-50 Euro. Sollte allerdings zu viel Holz fehlen, kann A auf den vertrag pochen und argumentieren, es könne gar nicht so viel Holz verfeuert worden sein.
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Alt 21.04.2010, 09:49
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AW: Haus gekauft, aber Nocheigentümer will alles mitnehmen

Danke für die superschnellen Antworten.
Was ist denn mit dem *verbunden* gemeint?
Es ist ein normaler Wohnungskamin der frei im Wohnzimmer steht und *nur* durch das Ofenrohr mit dem Haus verbunden ist.
Habt ihr ein paar Tips wie A sich ab heute verhalten soll?
Denn wenn es nach A gehen würde, soll B richtig in die SCH**** fallen.
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Alt 21.04.2010, 09:50
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AW: Haus gekauft, aber Nocheigentümer will alles mitnehmen

Wenn sie von Kamin sprechen, so scheinen sie aus der Schilderung heraus offenbar einen Gartenkamin zu meinen - relativ schwer, aber doch mobil.


Die genannte Formulierung im Vertrag ist sehr unglücklich gewählt. Aus dem Zusammenhang würde ich aber schließen, das wg. des Verkaufes des Kaminholzes auch der Kamin durch den gesamten Kauf beinhaltet ist.

Nach Vertrag ist das gesamte Holz verkauft - aber wieder ist A zum Nachweis verpflichtet, wieviel Holz denn vorhanden war (im Streitfalle).


Der Begriff "sämtliche Gartengeräte" ist sehr auslegungsfähig, umfaßt nach meiner Meinung aber keine Gartenmöbel und auch keinen Gartenkamin.

Den Kamin könnte man nur durch den Verkauf des gesamten Brennholzvorrates als mitverkauft unterstellen (Auslegungsfrage - wenn man unterstellt, der Kamin gehöre zum Garten).


Ansonsten - das Kaminholz darf natürlich nicht durch den VK verheizt werden ....
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  #8 (permalink)  
Alt 21.04.2010, 09:54
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AW: Haus gekauft, aber Nocheigentümer will alles mitnehmen

Also kein Gartenkamin, sondern ein WoZi-Kamin .... (macht die Auslegung nur einfacher).


Eine Beheizungsanlage (der WoZi.Kamin) ist ein wesentlicher Bestandteil des Hauses und darf nicht entfernt werden.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.04.2010, 10:59
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AW: Haus gekauft, aber Nocheigentümer will alles mitnehmen

Mitverkauft wurden die aufgeführten Gegenstände, die bei Besichtigung vorhanden waren. Sind die nicht mehr vorhanden, kann der Käufer Schadensersatz geltend machen. (Kaufpreisminderung). Der Innenkamin ist fester Bestandteil des Hauses!
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  #10 (permalink)  
Alt 21.04.2010, 11:11
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@shielu aber bei den Gartengeräten und Werkzeugen hat A Pech gehabt.. oder?
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