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Haus auf Tochter schreiben ??

Dies ist eine Diskussion zu Haus auf Tochter schreiben ?? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 25.03.2008, 16:06
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Haus auf Tochter schreiben ??

Hallo, ich bin neu hier und hätte auch gleich ein Thema was mich interessiert.
Folgender fiktiver Fall. Es gibt eine Familie, (beide Eltern bekommen Harz4) sie haben eine Tochter (minderjährig). Dann gibt es noch eine Oma, die ihr Erbe zu Lebzeiten verteilen möchte, nun hat die Oma gedacht ihrem Enkel ein Haus zu kaufen um es für die Zukunft ab zu sichern. Da das Enkel aber noch minderjährig ist, kann es keinen Kaufvertrag abschließen, somit würde der Vater des Kindes als Vormund unterschreiben, so weit so gut. Nun hat das Kind das Haus, die Eltern und das Kind möchten nun in das Haus einziehen, nun tauchen Fragen auf, bzgl. Arbeitsagentur ?? Theoretisch würde ich jetzt meinen, das die Eltern dem Kind für die Bezogene Wohnung Miete zahlen müssen, dürfen , können. Das Kind kann ja nun keinen Mietvertrag mit den Eltern abschließen, das müßte der Vater als Vormund tun, wenn ich richtig liege, das würde nun bei der Arbeitsagentur wohl sehr skeptisch ankommen dürfen, einerseits der Vater als Vormund des Eigentümmers und andererseits als Mieter im Mietvertrag.
Stell ich mir als schwierige Situation vor, aber rein theoretisch hat das kind ja anspruch auf Miete, oder was meint Ihr, würde mich auf eine rege Diskusion freuen.


VG Thomas
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Alt 25.03.2008, 16:11
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AW: Haus auf Tochter schreiben ??

Das gehört eigentlich ins Sozialrecht...

Und da das minderjährige Kind sich sicher nciht allein allein wird ernähren können, ist das ein Zufluss = Einkommen... Daraus folgt, dass das Kind keinen Anspruch mehr auf Sozialgeld hat (weil genügend Einkommen vorliegt)

BEVOR in so einer Sachlage irgendwas getan wird, sollte man sich mit einem fitten Sozialrechtler zusammensetzen (Beratungshilfeschein besorgen)...

Dopamin
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Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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Alt 26.03.2008, 11:09
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AW: Haus auf Tochter schreiben ??

Das sollte mal mit dem Vormundschaftsgericht besprochen werden!
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Alt 26.03.2008, 11:40
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AW: Haus auf Tochter schreiben ??

Und dieses wird sich wahrscheinlich quer stellen...
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Alt 26.03.2008, 12:19
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AW: Haus auf Tochter schreiben ??

Zitat:
Zitat von Tiger63
Und dieses wird sich wahrscheinlich quer stellen...
Warum sollte es, das wäre doch zum Nachteil des Kindes!
Allerdings wird die ARGE die Einnahmen des Kindes berücksichtigen, da das ja zur Bedarfsgemeinschaft zählt.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.03.2008, 13:26
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AW: Haus auf Tochter schreiben ??

Zitat:
Zitat von schielu
Warum sollte es, das wäre doch zum Nachteil des Kindes!
Allerdings wird die ARGE die Einnahmen des Kindes berücksichtigen, da das ja zur Bedarfsgemeinschaft zählt.
NUR, solange das Kind HILFEBEDÜRFTIG ist, was wegfällt, sobald das Haus in sein Eigentum überginge! Zufluss = Einkommen und wenn Mieteinnahmen da wären erst recht...

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  #7 (permalink)  
Alt 26.03.2008, 13:45
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AW: Haus auf Tochter schreiben ??

Zitat:
Zitat von Dopamin
NUR, solange das Kind HILFEBEDÜRFTIG ist, was wegfällt, sobald das Haus in sein Eigentum überginge! Zufluss = Einkommen und wenn Mieteinnahmen da wären erst recht...
Ja und, habe ich was anderes geschrieben?
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Alt 26.03.2008, 13:55
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AW: Haus auf Tochter schreiben ??

Ja, denn in dem Moment, wo das Kind nicht mehr Hilfebedürftig ist, gehört es NICHT mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, also darf die ARGE das Einkomen des Kindes maximal bis zum Betrag des Kindergeldes als Einkommen der Eltern berücksichtigen - alles was da drüber geht NICHT mehr...

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Alt 28.03.2008, 00:06
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AW: Haus auf Tochter schreiben ??

Zitat:
Zitat von gallo
Da das Enkel aber noch minderjährig ist, kann es keinen Kaufvertrag abschließen, somit würde der Vater des Kindes als Vormund unterschreiben, so weit so gut.
Die Eltern sind an der Vertretung des Kindes gehindert. Es muss ein Ergänzungspfleger vom Vormundchaftsgericht bestellt werden, der für das Kind handelt.
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