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Hat sich gesetzlich etwas bei der Teilungserklärung geändert?

Dies ist eine Diskussion zu Hat sich gesetzlich etwas bei der Teilungserklärung geändert? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 28.06.2009, 14:59
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Hat sich gesetzlich etwas bei der Teilungserklärung geändert?

In einem Mehrfamilienhaus gibt es mehrere Wohnungen mit Balkonen, 1 Loggia und 1 Terrasse. In der Teilungserklärung steht, dass jeder sein Sondereigentum und Teileigentum "auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen hat", wozu die Balkone, Loggia, Terrasse zählen.
Die Rücklagenbildung wird nach Wohnungsanteil berechnet und entsprechend aufgeteilt.
Bei Renovierung(streichen und ersetzen der Balkonbretter) müsste normalerweise jeder für sein Sondereigentum selbst bezahlen, wie es in der Teilungserklärung steht oder gibt es hierüber eine neue Rechsprechung, dass diese Kosten auch prozentual umgelegt werden unabhängig davon, was in der Teilungserklärung steht?

Ist in einer Eigentümerversammlung der Verwalter dazu verpflichtet auf Dinge, die die Teilungserklärung betreffen, hinzuweisen und richtig abzurechnen?
Wen ja kann er dafür recht belangt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 15:01
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AW: Hat sich gesetzlich etwas bei der Teilungserklärung geändert?

Zitat:
Zitat von Martin09
Die Rücklagenbildung wird nach Wohnungsanteil berechnet und entsprechend aufgeteilt.
Bei Renovierung(streichen und ersetzen der Balkonbretter) müsste normalerweise jeder für sein Sondereigentum selbst bezahlen, wie es in der Teilungserklärung steht oder gibt es hierüber eine neue Rechsprechung, dass diese Kosten auch prozentual umgelegt werden unabhängig davon, was in der Teilungserklärung steht?
Die Teilungserklärung hat nach wie vor Bestand.
Zitat:
Ist in einer Eigentümerversammlung der Verwalter dazu verpflichtet auf Dinge, die die Teilungserklärung betreffen, hinzuweisen und richtig abzurechnen?
Warum extra hinweisen, die TE ist jedem bekannt. Richtig abrechnen muss er schon!
Zitat:
Wen ja kann er dafür recht belangt werden?
Inwiefern?
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  #3 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 17:30
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AW: Hat sich gesetzlich etwas bei der Teilungserklärung geändert?

Zitat:
Zitat von schielu
Die Teilungserklärung hat nach wie vor Bestand.
Warum extra hinweisen, die TE ist jedem bekannt. Richtig abrechnen muss er schon!
Inwiefern?
Warum extra hinweisen, die TE ist jedem bekannt. Richtig abrechnen muss er schon!

Nicht Allen. Frau S. nicht. Es wurde im letzten Jahr beschlossen die Aussenseite zu streichen und in diesem Zuge auch die Balkone. Die Rechnung wurde jetzt von den Rücklagen bezahlt. Frau S. war nicht bei der Versammlung und hat erst nach zwei Monaten das Protokoll bekommen. Deshalb:

Ist der Verwalter für die richtige Abrechnung verantwortlich? Alle Anderen Besitzer hatten ja den Vorteile Ihre Kosten teilweise von Frau S. mitbezahlt zu bekommen, da sie eine Terasse hat.

Kann er auch nach der Frist von vier Wochen nach der Versammlung zur Rechenschaft gezogen werden um die Jahresabrechnung zu ändern?
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