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Hat der Mieter einVorkaufsrecht, wenn ein vermietetes Einfamilienhaus verkauft wird?

Dies ist eine Diskussion zu Hat der Mieter einVorkaufsrecht, wenn ein vermietetes Einfamilienhaus verkauft wird? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2007, 11:50
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Hat der Mieter einVorkaufsrecht, wenn ein vermietetes Einfamilienhaus verkauft wird?

Hallo wer kann mir helfen?,
Wie sieht es mit dem Vorkaufsrecht aus, wenn ein vermietetes Einfamilienhaus verkauft werden soll? Mieter A hat das gesamte Haus gemietet (bis auf 2 Abstellräume im Keller). Vermieter V will das Haus bzw. Grundstück an einen Dritten (nicht aus der Familie) verkaufen. Hat A automatisch ein Vorkaufsrecht, auch wenn das nicht im Mietvertrag vereinbart wurde??
Danke im Vorraus für eure Hilfe!
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Alt 18.11.2007, 11:56
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AW: Hat der Mieter einVorkaufsrecht, wenn ein vermietetes Einfamilienhaus verkauft wird?

Nein, Mieter haben kein generelles Vorkaufsrecht.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.11.2007, 12:07
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AW: Hat der Mieter einVorkaufsrecht, wenn ein vermietetes Einfamilienhaus verkauft wi

Zitat:
Zitat von CruNCC
Nein, Mieter haben kein generelles Vorkaufsrecht.

Vorkaufsrechte sind notariell, wie auch grundbuchamtlich zu verbriefen!


Somit, wie Vorredner!



Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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Alt 18.11.2007, 12:16
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AW: Hat der Mieter einVorkaufsrecht, wenn ein vermietetes Einfamilienhaus verkauft wi

Vorkaufsrecht kenne ich nur bei der Ausgabe von Aktien, aber nicht bei Wohnungen, wie meine Vorredner schon sagten.
__________________
Falls mein Beitrag hilfreich war, würde ich mich über eine Bewertung (oben rechts Waage-Symbol) freuen
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  #5 (permalink)  
Alt 18.11.2007, 20:41
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AW: Hat der Mieter einVorkaufsrecht, wenn ein vermietetes Einfamilienhaus verkauft wird?

Einem Mieter hat nur dann ein Vorkaufsrecht (dieses muss nicht im Grundbuch stehen), wenn der Eigentümer während der Mietzeit das Haus in Wohnungseigentum gem. Wohnungseigentumsgesetz aufteilt und die Wohnung dann verkauft.
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