Dies ist eine Diskussion zu Handeln ohne eindeutiges Mandat innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Handeln ohne eindeutiges Mandat Bei der ersten eigenen Wohnungssuche machte sich der Mieter "LKN" auf die Suche nach passenden Objekten, und schrieb sich die Rufnummern der Hausverwaltungen im Eingangsbereich sehr schöner Häuser ab. Einfach, um nachzufragen, ob etwas frei sei oder in Kürze werden würde. Schon beim ersten Anruf ein Volltreffer: Ja, im Objekt der Begierde würde bald eine hübsche Wohnung frei werden. Alles Weitere würde man von einer Maklerin erfahren. Mieter LKN macht sich also auf den Weg und trifft die Maklerin. Diese lässt zu aller erst einen Objektnachweis unterzeichnen, blanko, ohne Nennung des Objektes und der zugehörigen Wohneinheit. Jung und erfahrungslos, wie LKN nun mal ist, unterschreibt er. Die Maklerin gibt nun lediglich eine Mobilnummer des aktuellen Mieters sowie Straße und Hausnummer der Wohnung bekannt. Nichts sonst. Kein Service, keine Dienstleistung. Sie füllt nun den Objektnachweis aus und trägt die Punkte "Adresse" und "Frei ab" ein. Die Wohnung soll zu einem Juli bezugsfertig sein. LKN fragt sich noch, weshalb die Maklerin nicht selber beim aktuellen Mieter anruft, oder einen Besichtigungstermin ausmacht. Mögen die beiden sich nicht? Egal. LKN ruft die Mobilnummer an und trifft den aktuellen Mieter. Von einer Maklerin weiß dieser nichts. Maklerin? Nein, er habe doch überall nur Blätter mit den berühmten kleinen Abreißzettelchen aufgehängt. Gekündigt hat er fristgerecht zum Ende Juni, aber er macht die Wohnung schon Besenrein, da er ein Haus geerbt hat, dessen Renovierung viel früher als geplant abgeschlossen wurde. LKN kann also schon satte drei Monate früher einziehen, wenn er möchte! Daher stand auf den überall verteilten und aufgehängten Blättern des aktuellen Mieters: "NACHMIETER GESUCHT!" Wie kommt die Maklerin nun dazu, dem Vormieter einen Nachmieter besorgen zu wollen? LKN schaut nach und stellt fest: Die Maklerin hat wohl von der Hausverwaltung erfahren, dass im besagten Objekt eine Wohnung frei wird, und in Eigenmacht den "Vertrieb" übernommen. Nun unterschreibt LKN aber per sofort einen Mietvertrag, und zieht schon nach zwei Tagen ein. Die Provision an die Maklerin zahlt er. Frage: Hat die Maklerin ohne Mandat gehandelt? Sie war nicht vom aktuellen Mieter beauftragt, einen Nachmieter zu finden! Immerhin war LKN ein Nachmieter des Vormieters, so wie dieser es gesucht hatte. LKN war aber kein normaler Mieter ab Juli, also nicht das, was die Maklerin vermitteln wollte. Ist Handeln ohne konkrete Legitimation zulässig? Hat LKN mit der Überweisung der Provision per "zustimmender Handlung" den Vertrag akzeptiert? |
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| AW: Handeln ohne eindeutiges Mandat Zitat:
"Sie füllt nun den Objektnachweis aus und trägt die Punkte "Adresse" und "Frei ab" ein." Wenn im Nachweis nicht der Vertrags"gegner" angegeben ist, ist der Nachweis nicht wirklich erfolgt. "Hat LKN mit der Überweisung der Provision per "zustimmender Handlung" den Vertrag akzeptiert?" Ich meine ja. Der Nachweis war zwar nicht rechtskonform aber er hätte ihm ja widersprechen und die Forderung ablehnen können. Der Makler schuldet nur den Nachweis der Mietgelegenheit. Alle anderen emotionalen Meinungen (wenig getan etc.) spielen keine Rolle. In dem Fall scheint eine Mauschelei zwischen Verwalter und Makler vorzuliegen. Ich hätte mal eine evtl. Verflechtung überprüft. |
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