
10.07.2008, 20:34
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| Senior Mitglied | | Registriert seit: Jan 2008
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| Hammerschlags- und Leiterrecht Nachbar A pflanzt an der Grenze zu Nachbar B im vorgeschriebenen Abstand zum Zaun (50cm) eine Hecke. Diese Hecke ist bereits ein Jahr später so gewachsen, dass sie die Maximalhöhe erreicht und wird auch entsprechend geschnitten. Allerdings ist sie auch in der Breite so stark gewachsen, dass nun eine Pflege von der Zaunseite sehr mühevoll ist, weil - absehbar - der Abstand zum Zaun dafür kaum noch ausreicht. Nachbar A kommt daraufhin auf die Idee, gegenüber Nachbar B das Hammerschlags- und Leiterrecht in Anspruch zu nehmen, um die Hecke von nun an von dessen Grundstück aus zu pflegen.
Hat Nachbar A Recht damit? Nachbar B ist nämlich der Meinung, dass das Hammerschlags- und Leiterrecht nur im Zusammenhang mit Arbeiten an den baulichen Einrichtungen beansprucht werden kann und daher Nachbar A seine Hecke soweit zurückschneiden soll, dass er wieder zwischen Hecke und Zaun passt, um die notwendigen Arbeiten von seinem eigenen Grundstück ausführen zu können. |