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Halbes Haus???

Dies ist eine Diskussion zu Halbes Haus??? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.06.2008, 13:18
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Halbes Haus???

Schwester A und B erben gemeinsam je zur Hälfte ein Haus.
Schwester B möchte nun jedoch den Wert ihrer Haushälfte in Geld ausbezahlt, da sie ein eigenes Haus mit ihrem Mann finanzieren möchte. Schwester A kann jedoch nicht ausbezahlen. Gibt es eine Möglichkeit einfach ein halbes Haus zu verkaufen um an das Geld zu kommen???
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  #2 (permalink)  
Alt 23.06.2008, 13:22
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AW: Halbes Haus???

Wenn man einen Käufer findet, der dumm genug ist (bzw. der Preis niedrig genug)...

Alternative: Teilungsversteigerung.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.06.2008, 15:08
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AW: Halbes Haus???

Halbe Sachen gibt´s im dt. Recht nicht. Man kann lediglich seinen Miteigentumsanteil (ideelle Quote) übertragen. Aber warum sollte das jemand tun, wie Humungus schon sagte? Lesen: §§ 93, 94, 747, 753 BGB.
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #4 (permalink)  
Alt 23.06.2008, 15:25
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AW: Halbes Haus???

Humungus hat Recht!
Wenn die Miterbin nicht in der Lage ist das Geld aufzubringen (auch nicht über Finanzierung) verbleibt nur der Gesamtverkauf und die Beteiligung aus dem Verkaufserlös.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.06.2008, 18:12
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AW: Halbes Haus???

Ist eine Schwester zum Gesamtverkauf verpflichtet wenn sie nicht ausbezahlen kann?
Wie ist das wenn Schwester A das Haus behalten will aber Schwester B eben nicht weil sie ein anderes finanzieren will. Kann Schwester B auf den Verkauf des Hauses bestehen?
Danke schonmal für die Antworten
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  #6 (permalink)  
Alt 23.06.2008, 18:19
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AW: Halbes Haus???

B kann es egal sein, wie A das Geld beschafft um ihn auszubezahlen. A kann ja auch einen Kredit auf das Haus aufnehmen um B auszuzahlen.
__________________
... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!

Geändert von juletill (23.06.2008 um 18:19 Uhr). Grund: a und b vertauscht
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  #7 (permalink)  
Alt 23.06.2008, 19:13
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AW: Halbes Haus???

Zitat:
Zitat von Habst
Kann Schwester B auf den Verkauf des Hauses bestehen?
Ja. B geht einfach zum Gericht und beantragt die Teilungsversteigerung. Dagegen kann A gar nichts machen!!
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  #8 (permalink)  
Alt 23.06.2008, 19:21
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AW: Halbes Haus???

Zitat:
Zitat von fernetpunker
Ja. B geht einfach zum Gericht und beantragt die Teilungsversteigerung. Dagegen kann A gar nichts machen!!
Imobilienwerte stagnieren bzw. sind rückläufig. Gerade bei Teilungs-/Zwangsversteigerungen sollte B sich darüber im klaren sein, dass in aller Regel ein geschätzter / erwünschter Wert nicht erreicht wird. Andererseits ergibt sich daraus für A möglicherweise eine bezahlbare Möglichkeit das Haus zu ersteigern und damit zu erhalten.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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