Dies ist eine Diskussion zu Haftungspflicht im Geimeinschaftseigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Haftungspflicht im Geimeinschaftseigentum es geht um folgenden Sachverhalt: Es existiert ein Doppelhaus auf einem 750 qm² großen Grundstück und dieses Grundstück ist nach WEG in zwei Eigentümer geteilt. Für beide DHH gibt es eigene Grundbuchblätter. Frage 1. Schließt dieses eigene Grundbuchblatt eine Haftung für öffentliche Abgaben aus (z.B. Grundsteuern oder Müllabfuhr also, A zahlt nicht, kann B dafür haftbar gemacht werden wegen Gemeinschaftseigentum?? Frage 2: Man setzt eine Teilungserklärung für diese DHH auf, die einer Realteilung sehr nahe kommt. Also jeder haftet für sein Sondereigentum und kann damit machen was er will (Haus streichen etc). Ist es möglich so eine Regelung in einer Teilungserklärung aufzunehmen bzw. die gegenseitige Haftung größtenteils auszuschließen ??? |
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