Dies ist eine Diskussion zu Haftung vom Verwalter? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Haftung vom Verwalter? angenommen die Eigentümergemeinschaft A ölässt die Fassade neu streichen. Die vom Verwalter eingesetzte fa. geht während der arbeiten insolvenz, arbeitet weiter aber liefert letzendlich murks ab. Der Verwalter sagt daraufhin, dass alles 1A ist u. überweist den kompletten Geldbetrag. Angenommen, wenn nun nach etwa 2 Jahren die Farbe schon fast komplett abfällt, wer muss dafür geradestehen (angenommen nur, dass die damals beauftragte Fa. nun wahrscheinlich endgültig insolvenz ist bzw. garnicht mehr die Mittel hat um die Fassade neu zu streichen. Kann der Verwalter dafür haftbar gemacht werden, wenn mehrere Eigentümer den Verwalter immer wieder darüber mündlich u. schriftlich informiert haben? Danke schonmal |
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| AW: Haftung vom Verwalter? M.E. hat der Verwalter sich hier schädigend verhalten und sollte haftbar gemacht werden!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Haftung vom Verwalter? aber: Wohnungseigentümer können grundsätzlich nur gemeinsam gegen den Verwalter vorgehen Bayerisches Oberlandesgericht Az.2Z BR 10/03 Urteil vom 19.3.2003
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Haftung vom Verwalter? Im vorliegenden Fall geht es allerdings nicht um Handeln oder Unterlassen sondern um Schadensersatz!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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