Dies ist eine Diskussion zu Haftung für Expose innerhalb des Forum Immobilienrecht
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| Angenommen, ein Ehepaar mit Kindern interessiert sich für ein Reihenhaus von einem Bauträger. Es schließt eine kostenpflichteige Reservierung für 14 Tage ab. Für dieses Reihenhaus gibt es ein Expose, welches eine Wohnfläche von 138 qm ausweißt. 10 Tage vor dem Notartermin bekommt es eine Kopie des Bauträgervertrages, welche jedoch keine Pläne für die einzelnen Stockwerke enthält. Beim Notar wird der Kaufvertrag unterschrieben, sowie die Pläne, die beigeheftet sind. Im Vertrag ist eine Klausel, dass 14 Tage vorher dem Käufer eine Kopie des Bauträgervertrages vorgelegen hat. Das Ehepaar zahlt die vereinbarte Kaufpreissumme abzüglich 3,5 % und zieht in das fertige Haus ein. Als der Bauträger nach über einem Jahr die restlichen 3,5 % verlangt, stellt das Ehepaar fest, dass die Wohnfläche aufgrund der Pläne nur 126 qm beträgt. Fragen: Hat das Ehepaar eine Möglichkeit dageben gerichtlich vorzugehen, obwohl es den Notartermin unterschrieben hat? Handelt es sich in diesem Fall nicht um bewussten Betrug des Bauträgers/bzw. dessen Verkaufsteams? Wie würde es sich verhalten, falls sich herausstellt, dass mehrere Nachbarn des Käufers genauso hinters Licht geführt wurden? Kann eine Wertminderung des Hauses geltend gemacht werden, da ja dadurch auch der Wiederverkaufswert wertgemindert ist ? Danke für Euere Stellungsnahmen! |
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