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Haftung eines Erben bei Zwangsversteigerung

Dies ist eine Diskussion zu Haftung eines Erben bei Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 21.01.2009, 01:03
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Haftung eines Erben bei Zwangsversteigerung

Hallo,
mal angenommen zwei Kinder werden durch Tod der Mutter als Eigentümer in Erbengemeinschaft in ein Grundbuch (Eigentumswohnung) eingetragen.Ansonsten ist noch ihr Stiefvater im Grundbuch eingetragen.Die Wohnung wurde durch einen Bankkredit finanziert.
Nun stellt sich heraus ,dass der Stiefvater die Rückzahlungsraten nicht mehr stemmen kann und es wohl zur Zwangsversteigerung kommt.Die Bank hat noch Forderungen in Höhe von 56000 Euro.

Frage: 1.Können dadurch Forderungen gegenüber den Kindern entstehen?Falls ja, gibt es Möglichkeiten sich
dem zu entziehen?
2.Können die Kinder sich aus dem Grundbuch austragen lassen,so dass nur noch der Stiefvater im
Grundbuch steht?

Vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 15:42
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AW: Haftung eines Erben bei Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von svenslawi

1.Können dadurch Forderungen gegenüber den Kindern entstehen?Falls ja, gibt es Möglichkeiten sich
dem zu entziehen?
Für die Forderung der Bank haftet nur der Darlehnsnehmer und das Grundstück! War allerdings die Mutter auch Darlehnsnehmerin, haften die Kinder auch mit!
Zitat:
2.Können die Kinder sich aus dem Grundbuch austragen lassen,so dass nur noch der Stiefvater im
Grundbuch steht?
Nein, das geht nicht! Sie hätten vorher das Erbe ausschlagen müssen!
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 13:11
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AW: Haftung eines Erben bei Zwangsversteigerung

Zitat:
.Können die Kinder sich aus dem Grundbuch austragen lassen,so dass nur noch der Stiefvater im
Grundbuch steht?
Die Kinder könnten ihren Anteil per notariellem Vertrag auf den Stiefvater übertragen.

An einer evtl. Haftung für das Darlehen (wenn dieses auch von der Mutter unterschrieben wurde) ändert sich aber dadurch nichts.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 13:29
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AW: Haftung eines Erben bei Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von CruNCC
Die Kinder könnten ihren Anteil per notariellem Vertrag auf den Stiefvater übertragen.
Jo, aber nur wenn der mitspielt! Auch würde das nichts an den Umständen ändern! Die Kinder werden diesen Anteil sowieso los!
Zitat:
An einer evtl. Haftung für das Darlehen (wenn dieses auch von der Mutter unterschrieben wurde) ändert sich aber dadurch nichts.
... und das ist wohl das wirkliche Problem!
Die Beteiligten sollten sich reiflich überlegen ob sie nicht besser freihändig verkaufen um das Schuldenpaket zu minimieren!
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