Dies ist eine Diskussion zu Haftung bei KfW Kredit innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Haftung bei KfW Kredit 2 Sondereigentumsbestandteile (4 Miteigentümer) möchte das Gebäude mit Hilfe des durch die KfW geförderten " CO2- Gebäudesanierungsprogrammes des Bundes" (Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152) ab 01.04.2009) energetisch sanieren. Einer der Miteigentümer habe gehört, es gebe ein neues KfW- Gesetz, nach dem für Immobilienkredite (hier handele es sich insgesamt um 40-45.000 EUR) geringer als 25.000 EUR bei Vorliegen der Kreditwürdigkeit eine Grundbucheintragung entfallen kann. - ist diese Information richtig ? - wenn ja, um welche Vorschrift handelt es sich - kann die Kreditbesicherung auf die 4 Miteigentümer aufgeteilt werden? Schon mal vielen Dank für Antworten. Ergänzende Angaben mache ich gerne. Grüße Werner |
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| AW: Haftung bei KfW Kredit Wird der KFW_Kredit über die Hausbank abgewickelt? |
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| AW: Haftung bei KfW Kredit Hallo berniebär, ja. Die Hausbank prüft in diesem fiktiven Fall die Unterlagen und vermittelt den Kredit über die nrw- Bank. Grüße Werner |
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| AW: Haftung bei KfW Kredit Das Problem ist, dass sehr viele solcher "subventionierten" Finanzierungsmodelle angeboten werden, besonders was Selbständige angeht, und da ist nicht ganz einfach durchzublicken. Es ist durchaus möglich, dass die Kreditgebende Bank auf Sicherung verzichtet, aber die vermittelnde Bank müßte dann für die Haftung aufkommen. Da müßte man mal bei der vermittelnden bzw. beratenden Bank nachfragen. Grundsätzlich ist es so, dass natürlich keiner gerne auf die Sicherung eines Kredites verzichtet, schon gar nicht in der heutigen Zeit. Und so wird dieses Problem in den Fällen oft nur durchgereicht. Muss mich da aber noch mal kundig machen. |
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| AW: Haftung bei KfW Kredit Hallo berniebär, vielen Dank für die kundige und schnelle Antwort. Wirklich sehr nett. 1 Miteigentümer habe am Mittwoch einen Termin mit dem Vertreter seines Hausbankberaters. Dabei gehe es lediglich im die Kreditbesicherung 1 Miteigentümers. Es handele sich aber nicht um einen Sicherungsverzicht, vielmehr -so meine Information- um die Besicherung aus laufenden Einnahmen bzw. Guthaben. Mögliche Überforderung der Berater stehe zu befürchten. Wenn es tatsächlich eine gesetzliche Regelung gäbe, stünde damit der Rechtsweg offen. Ansonsten habe die Angelegenheit keine Eile, da ja in diesem speziellen Programm die Antragstellung auf 2009 begrenzt ist. Nochmals Danke ! Grüße Werner |
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| AW: Haftung bei KfW Kredit Ich kenne das Problem jetzt nur von den Selbständigen und den Baufinanzierungen. Da müssen die beratenden bzw. vermittelnden Banken gerade stehen und verdienen nichts dabei. Deshalb haben die da auch oft kein Interesse daran. Meines Erachtens ist das auch viel heiße Luft mit diesen Krediten. Hört sich unheimlich toll an. Aber erstens kommt man oft nur schwer bzw. gar nicht dran. Und zweitens sind die Zinsangaben auch teilweise sehr geschönt. Zum einen weil die ausgebende Bank das Risiko nicht trägt, sondern weitergibt. Ein Kredit ohne Risiko ist günstiger als ein Kredit mit Risiko. Zweitens weil die Angaben zum Zinssatz teilweise nicht verbindlich sind. Ich habe mich schon lange nicht mehr damit beschäftgigt, weil zu undurchsichtig und zu viel "heiße Luft" dabei war. Würde mich aber trotzdem mal interessieren, was jetzt in dem Bereich der Gebäudesanierung bei rauskommt. und noch was: von Bundesland zu Bundesland kanns auch noch unterschiedliche Regelungen geben. |
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