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Gültigkeit von Absprachen bei einer WEG

Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit von Absprachen bei einer WEG innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 03.12.2008, 15:47
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Gültigkeit von Absprachen bei einer WEG

Zwei Schwestern bewohnen und besitzen zusammen ein Zweifamilienhaus. Die Wohnung von Eigentümerin A ist so groß, dass sie die Wohnung so anlegen lässt, dass sie später einmal geteilt werden kann. Alle dafür erforderlichen Installationen und Vorkehrungen werden getroffen. Die Miteigentümerin B ist darüber informert und willigt in die Installationen und entsprechende bauliche Vorkehrungen ein.

Nach einigen Jahren kommt es zum Streit. Schwester A zieht aus und möchte einen Bauantrag zur Veränderung des Zweifamilienwohnauses in ein Vierfamilienwohnhaus stellen. Wie vereinbart versichert sie die Übernahme aller damit verbundenen Kosten.

Über diese Vereinbarung ist schriftlich nichts fixiert worden. Seit Jahren gibt es aber die angesprochenen Vorkehrungen (ganz offensichtlich z.B. 4 Klingeln an der Haustüre).

Schwester B verweigert nun die Unterschrift für den Baunatrag.

Was kann A jetzt machen?
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