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Gültigkeit Teilungserklärung

Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit Teilungserklärung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 13.03.2009, 23:51
Boardneuling
 
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Question Gültigkeit Teilungserklärung

Mal angenommen, ein Paar beschließt zusammenzuziehen: A kauft eine Eigentumswohnung und B baut eine weitere Eigentumswohnung genau daneben. Eines der Zimmer dieses Neubaus gehört laut Teilungserklärung zur Wohnung von A. Es kommt zur Trennung als der Neubau von B fertig ist. B mauert den Eingang von A zu dem besagten Zimmer zu und macht einen Durchbruch von seiner Seite aus. A unternimmt nichts dagegen, was B als Einverständnis deutet. Jahre später entschließt sich A, das Zimmer selber zu nutzen und fordert es von B zurück. B sagt, sie hätten eine mündliche Absprache, daß B das Zimmer benutzen kann und daß sich A mündlich dazu bereiterklärt hätte, es ihm irgendwann sogar zu übertragen. Er hätte es ja schließlich auch gebaut und er hätte auch Zeugen, die das bestätigen können. Es gibt keinerlei schriftliche Beweise für die Behauptung von B. Wer wird sich durchsetzen können?
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Alt 14.03.2009, 14:29
V.I.P.
 
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AW: Gültigkeit Teilungserklärung

Maßgeblich ist immer die Teilungserklärung, anderes zählt nicht. Die TE hat ja auch Bestand gegenüber einem evtl Käufer!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2009, 17:10
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AW: Gültigkeit Teilungserklärung

Das würde ja bedeutenl, daß sich B mit seinen Zeugen auf den Kopf stellen kann, er wird das Zimmer also wieder räumen müssen, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.03.2009, 17:52
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AW: Gültigkeit Teilungserklärung

Zitat:
Zitat von Rumpeline
Das würde ja bedeutenl, daß sich B mit seinen Zeugen auf den Kopf stellen kann, er wird das Zimmer also wieder räumen müssen, oder?
So ust es.


Zitat:
A kauft eine Eigentumswohnung und B baut eine weitere Eigentumswohnung genau daneben.
Wie geht das? Wie kann man in einer Eigentümergemeinschaft einfach so eine weitere Wohnung (ebenfaclls in einer Eigentümergemeinschaft)"anbauen"?
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  #5 (permalink)  
Alt 14.03.2009, 18:12
Boardneuling
 
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AW: Gültigkeit Teilungserklärung

Also: da war eine Doppelhaushälfte mit großem Grundstück. Das gehörte dem Vater von B und B bewohnte es und zahlte seinem Vater Miete. B lernt A kennen und man beschließt zusammenzuziehen. Das Grundstück wird aufgeteilt und die Doppelhaushälfte zur Eigentumswohnung. Diese Wohnung kauft A. Die andere Eigentumswohnung von B steht zwar noch nicht, aber es gibt schon die Teilungserklärung. A und B wohnen während der Bauzeit in der Wohnung von A. Geplant ist, daß sie die beiden Wohnungen nach Fertigstellung des Neubaus gemeinsam nutzen.
Als die Wohnung bezugsfertig ist trennt sich B von A.
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