Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gültigkeit eines Maklervertrages!

Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit eines Maklervertrages! innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2008, 21:59
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 1
Keine Wertung, miss.john hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, miss.john hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, miss.john hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, miss.john hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, miss.john hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, miss.john hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, miss.john hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, miss.john hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, miss.john hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, miss.john hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gültigkeit eines Maklervertrages!

Eine Firma tritt an ein Maklerbüro heran, um ein Haus zu verkaufen. Herr X, Mitarbeiter des Maklerbüros, ist die Kontaktperson. Über ihn laufen alle Gespräche, er findet einen potenziellen Käufer und führt die Vertragsgespräche. Der Mitarbeiter des Maklerbüros legt der Firma einen Vertrag vor, in dem der Verkaufspreis des Hauses wesentlich tiefer angesetzt ist, als vorab besprochen. Zusätzlich fällt eine verdächtig hohe Maklergebühr an. Der Mitarbeiter des Maklerbüros drängt darauf, den Vertrag schnell zu unterschreiben, da es ein gutes Angebot sei. Der Firma jedoch erscheint es nicht rechtens und sie will den Vertrag erst prüfen. Der Vertrag wird also, von niemandem unterschrieben, weggelegt.
Schließlich handelt die Firma mit dem Vertreter des Maklerbüros einen neuen Vertrag aus. Mit einer Standardmaklerprovision und einem, in den Augen der Firma, angemessenen Kaufpreis. Der Mitarbeiter des Maklerbüros unterschreibt den Vertrag und die Firma zeichnet ihn ebenfalls ab. Es kommt zum Verkauf des Hauses. Eine Woche später erhält die Firma einen Brief vom Anwalt des Maklerbüros, der eine Summe fordert, die die Firma angeblich dem Maklerbüro schuldet, und zwar die Summe aus dem ersten Vertrag, mit der Begründung, der Mitarbeiter des Maklerbüros sei nicht dazu berechtigt gewesen, diese Unterschrift zu tätigen, damit sei der zwischen der Firma und dem Maklerbüro ausgehandelte, zweite Vertrag nicht gültig und der erste Vertrag gilte als akzeptiert.
Die Angelegenheit konnte nicht bereinigt werden und der Fall wird vor Gericht gehen, da die Firma nicht bereit ist, die geforderte Summe an das Maklerbüro zu zahlen.

Soweit der grob umrissene Fall. Lange Rede - kurze Frage: gibt es Referenzfälle, in denen so ein Thema bereits behandelt wurde? Hat das Maklerbüro eventuell illegal gehandelt? Ist so etwas überhaupt zulässig? Gibt es Gesetze, dass nur bestimmte Personen eines Maklerbüros für Unterschriften zuständig sind? Was kann man in so einem Fall tun?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2008, 13:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Gültigkeit eines Maklervertrages!

Zitat:
Zitat von miss.john
Soweit der grob umrissene Fall. Lange Rede - kurze Frage: gibt es Referenzfälle, in denen so ein Thema bereits behandelt wurde? Hat das Maklerbüro eventuell illegal gehandelt? Ist so etwas überhaupt zulässig? Gibt es Gesetze, dass nur bestimmte Personen eines Maklerbüros für Unterschriften zuständig sind? Was kann man in so einem Fall tun?
Ich denke an eine andere Lösung! Wie hoch war die ursprüngliche Provisionsforderung des Maklers, wie hoch die verhandelte und wie ist die dort ortsübliche?
M.E. muss sich der Makler die Vereinbarungen seines Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen! Der Vertragspartner konnte von Bevollmächtigung ausgehen. Wie hoch sind denn die Maklerprovisionen in den Allg. Gesch. Bed. des Maklers aufgeführt? Was wurde vorab als Provision gefordert? Was war der erste für ein Vertrag (Angebot eines Käufers)?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gültigkeit eines Schutzvertrages Tierrecht 16.08.2008 18:15
Gültigkeit eines Beschlusswerkes Vereinsrecht 11.08.2008 17:18
Gültigkeit eines Gutscheins??? Recht, Politik und Gesellschaft 17.02.2008 15:49
Gültigkeit eines Vertrags Arbeitsrecht 28.07.2007 23:17
Gültigkeit eines Vertrags. Bürgerliches Recht allgemein 28.05.2007 23:28





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN