Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit eines Maklervertrages! innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Gültigkeit eines Maklervertrages! Schließlich handelt die Firma mit dem Vertreter des Maklerbüros einen neuen Vertrag aus. Mit einer Standardmaklerprovision und einem, in den Augen der Firma, angemessenen Kaufpreis. Der Mitarbeiter des Maklerbüros unterschreibt den Vertrag und die Firma zeichnet ihn ebenfalls ab. Es kommt zum Verkauf des Hauses. Eine Woche später erhält die Firma einen Brief vom Anwalt des Maklerbüros, der eine Summe fordert, die die Firma angeblich dem Maklerbüro schuldet, und zwar die Summe aus dem ersten Vertrag, mit der Begründung, der Mitarbeiter des Maklerbüros sei nicht dazu berechtigt gewesen, diese Unterschrift zu tätigen, damit sei der zwischen der Firma und dem Maklerbüro ausgehandelte, zweite Vertrag nicht gültig und der erste Vertrag gilte als akzeptiert. Die Angelegenheit konnte nicht bereinigt werden und der Fall wird vor Gericht gehen, da die Firma nicht bereit ist, die geforderte Summe an das Maklerbüro zu zahlen. Soweit der grob umrissene Fall. Lange Rede - kurze Frage: gibt es Referenzfälle, in denen so ein Thema bereits behandelt wurde? Hat das Maklerbüro eventuell illegal gehandelt? Ist so etwas überhaupt zulässig? Gibt es Gesetze, dass nur bestimmte Personen eines Maklerbüros für Unterschriften zuständig sind? Was kann man in so einem Fall tun? |
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| AW: Gültigkeit eines Maklervertrages! Zitat:
M.E. muss sich der Makler die Vereinbarungen seines Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen! Der Vertragspartner konnte von Bevollmächtigung ausgehen. Wie hoch sind denn die Maklerprovisionen in den Allg. Gesch. Bed. des Maklers aufgeführt? Was wurde vorab als Provision gefordert? Was war der erste für ein Vertrag (Angebot eines Käufers)? |
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