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gueltigkeit absprachen neben der teillungerklaerung bei wohnungskauf

Dies ist eine Diskussion zu gueltigkeit absprachen neben der teillungerklaerung bei wohnungskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2008, 23:26
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gueltigkeit absprachen neben der teillungerklaerung bei wohnungskauf

Hallo,

jemand hat eine eigentumswohung in einem mehrfamilienhaus mit 3 parteien gekauft.
verwaltet wird dies durch die eigentuemer.

ein paar monate nach dem kauf wurden dem kaeufer 2 protokolle der letzten 10 jahere mit beschluessen der eigentuemerverammlung vorgelegt.

diese protokolle bzw. "nebenabsprachen" ausserhalb der teilungserklaerung wurden beim verkauf bzw. der abwicklung durch den notar nie vom verkauefer erwaehnt.

sind diese fuer den jetzigen kauefer / besitzer bindend? oder zaehlt hier nur die teilungserklaerung?


ueber antworten wuerde ich mich freuen.

danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2008, 13:30
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AW: gueltigkeit absprachen neben der teillungerklaerung bei wohnungskauf

Diese sind bindend!
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2008, 19:34
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AW: gueltigkeit absprachen neben der teillungerklaerung bei wohnungskauf

Der Käufer sollte sich v o r Abschluss des Kaufvertrages über die Beschlüsse der Eigentümerversammlung informieren!
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