Dies ist eine Diskussion zu Grundstückswertverlust durch Straßenbau innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundstückswertverlust durch Straßenbau Folgender Fall: Angenommen A hat ein Grundstück mit Haus drauf. Jetzt soll vor dem Grundstück eine Ortsumgehungsstrasse einer Bundesstrasse gebaut werden. Planfeststellungsverfahren wird jetzt gestartet. Stehen dem Besitzer A Entschädigungszahlungen für den, mit sicherheit, auftretenden Wertverlust des Grundstücks zu? Wenn ja wonach richtet sich diese? In der Ankündigung des Planfeststellungsverfahren heißt es man kann dort Einwende mit Begründung erheben in einer bestimmten Zeit. Ist für A dies wichtig zu machen für spätere Entschädigungsansprüche? Danke |
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| AW: Grundstückswertverlust durch Straßenbau Zitat:
Wenn die für A zu erwartenden verkehrsbedingten Beeinträchtigungen sich "im Rahmen" halten, also nicht über die Beeinträchtigungen hinausgehen, die Anlieger der innerörtlichen Durchgangsstraße zu ertragen hatten/haben, dann wird A kaum die dadurch verursachten Wertminderungen ersetzt verlangen können. 11 |
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| AW: Grundstückswertverlust durch Straßenbau Unter bestimmten Bedingungen sind Entschädigungszahlungen zu erwarten. Hierbei ist jedoch der Einzelfall maßgebend, da nur nach der Angabe "Bau einer Bundesstraße" nicht beurteilt werden kann, wie hoch die Auswirkungen durch das Straßenbauprojekt sind (Verkehrsbelastung, Grenzwerte für Lärmbeeinträchtigung, Luftschadstoffe, Erschütterung, Zerschneidung der Landschaft bei landwirtschaftlichen Betrieben und auch visuelle Beeinträchtigungen etc.). Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens werden u.a.
Es ist ja auch die Regel, dass für ein Straßenbauprojekt logischerweise Grundstücke privater Eigentümer benötigt werden, die entweder freihändig erworben oder enteignet werden können. Daher sind Entschädigungszahlungen immer ein Thema. (Stichwort. Enteignungsentschädigung) Zur Frage der Entschädigung kann das
Zur Herangehensweise ist auf jeden Fall ein Einspruch im Planfeststellungsverfahren ratsam. Ob man diesen Einspruch ohne Hilfe formulieren kann, bleibt jedem selbst überlassen. Ggf. ist es ja auch möglich, den Einspruch zusammen mit anderen Betroffenen (Nachbarn etc.) einzulegen. Es kann auch ein eigener Gutachter mit der Frage des Wertbeeinträchtigung beauftragt werden. Allerdings sollte dieser sich in der Frage "wirklich" auskennen und nicht von den großen Auftraggebern von Verkehrsprojekten abhängig sein. Na ja, ist er das, wird er sowieso den Eigentümer nicht vertreten ... |
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| AW: Grundstückswertverlust durch Straßenbau Ahja. Das klingt erstmal nicht alles so toll für A ![]() Denn A wohnt bis jetzt schön ruhig mit einem Acker vor der Tür, welcher für die Strasse dann genutzt werden soll. Die Welt ist und bleibt ungerecht. ![]() Danke erstmal für die ausführlichen Antworten. Ich denke A wird erstmal schriftlich seine Bedenken bei der Planfeststellung äussern und sich mal zu einem Anwalt begeben. Welcher Fachbereich ist wäre das ganze mit was der Anwalt sich auskennen muß? |
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| AW: Grundstückswertverlust durch Straßenbau Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Grundstückswertverlust durch Straßenbau Nein darum geht es gar nicht. Ich komme aus der Großstadt und wollte es für mich und meine Familie etwas ruhiger haben und sind deshalb raus gezogen und haben dafür einen entsprechend Betrag bezahlt. Und wenn plötzlich die bezahlte Ruhe durch den Bau einer Bundesstrasse (BAB Zubringer wohl bemerkt und stark frequentiert) gestört wird und der Wert des Grundstücks hierdurch stark gemindert wird, dann kann man ja wohl verdammt nochmal auch was dafür verlangen. Wenn mein Kind vor einer großen Strasse aufwachsen soll, dann hätte ich auch in der Stadt bleiben können. Sehe ich das denn so falsch ![]() ![]() Kann mir jemand noch sagen was für einen Fachanwalt ich benötigen werde?? |
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| AW: Grundstückswertverlust durch Straßenbau plötzlich ist da eigentlich gar nichts, so ein Planfeststellungsverfahren kann mehrere Jahre dauern, inklusive Klagen, Bürgerinitiative und, und, und. Ich kann die Verärgerung verstehen. Bei so etwas frage ich mich immer, ob der Verkäufer nicht auch schon gewusst hat, dass da etwas geplant ist. Ich würde einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht empfehlen, alternativ Baurecht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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