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Grundstücksverkauf gültig????

Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksverkauf gültig???? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 29.09.2011, 13:44
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Grundstücksverkauf gültig????

Guten Tag!

Zum folgenden Fall habe ich eine Fragen:

Im Juni 2010 schloss Herr K mit Herrn V einen notariell beurkundeten Kaufvertrag zwecks Erwerbs eines Grundstücks des V gegen Zahlung von 148.200,-- € durch K. Dieser Preis entsprach dem Wert des Grundstücks. Ein Antrag, das Grundbuch, zugunsten des K umzuschreiben, sollte zunächst nicht gestellt werden.
Kurze Zeit später wurde bekannt: Gemarkung und Flur, in denen das Grundstück lag, würden möglicherweise als Bauerwartungsland gewidmet.
Aus diesem Grund trat Herr K die Rechte aus diesem Kaufvertrag in einem notariell beurkundeten Vertrag an Frau B ab. Als Gegenleistung der B wurde ein Betrag von 148.200,-- € beurkundet. B hatte lediglich die Vertragsverhandlungen, nicht aber den Vertragsschluß ihrem Lebensgefährten, Herrn E, überlassen.
Mit K hatte E vereinbart, dass tatsächlich ein Preis in Höhe von 285.000,-- € gezahlt werden solle. Auf Anraten des E wurde jedoch nur ein Preis von 148.000,-- € beurkundet, um Notarkosten zu sparen und die steuerlichen Folgen privater Veräußerungsgeschäfte zu umgehen. B, der das Grundstück sogleich überlassen wurde, hatte von diesen zusätzlichen Vereinbarungen keine Kenntnis. Auch nahm K an, E habe B über den tatsächlich zu zahlenden Betrag informiert, was aber nicht geschehen war. E hatte diese falsche Annahme des K von vornherein ins Kalkür gezogen, weil er es für möglich gehalten hatte, dass dieser von einem Vertragsschluß sonst abgesehen hätte.
K fürchtet daraufhin, einen Preis von 285.000,--€ nicht erzielen zu können, und möchte am Vertrag ausdrücklich nicht mehr festhalten. Er verlangt von B Herausgabe des Grundstücks. Zu Recht?

Bisher habe ich die Willenserklärungen, die Form, Frist, Verjährung, Auflassung, Grundbucheintragung, Scheingeschäft und den Geheimen Vorbehalt geprüft. Irgendwie fällt mir nun nichts mehr ein. Hat da jemand noch Ideen? Wäre echt nett! Zudem: Bisher bin ich zu den Entschluss gekommen das K nicht das Grundstück zurück verlangen kann. Hat dazu noch jemand Ideen?

An dieser Stelle dann schon einmal ein herzliches Danke!!!
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Alt 29.09.2011, 14:46
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AW: Grundstücksverkauf gültig????

Kann es sein, dass es sich hier um eine Hausarbeit handelt? Die Aufgabe habe ich schon einmal vor längerer Zeit gelesen. Teste doch mal die Suchfunktion!
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 15:07
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AW: Grundstücksverkauf gültig????

Hallo!

Ja, dabei handelt es sich um eine Hausarbeit... und auf die Idee mit der Suchfunktion bin ich auch schon gekommen Aber da ist nichts! Schade... aber irgendwie stehe ich momentan auf dem schlauch und bin damit unzufrieden und weil morgen Abgabe ist habe ich mir noch ein paar Anregungen erhofft
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  #4 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 16:00
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AW: Grundstücksverkauf gültig????

Ich mag jetzt auch nicht in der Vergangenheit wühlen.
Für mich wäre hier vor allem allgemeines Vertragsrecht wichtig. K hat einen gültigen (schriftlichen und notariell beglaubigten) Vertrag mit B.
Außerdem hat er einen (mündlichen und eigentlich gesetzwidrigen) Vertrag mit E.
Die schwierige Nachweisbarkeit der mündlichen Vereinbarung lassen wir aber mal außen vor.
Der Zusammenhang zwischen E und B in dieser Hinsicht wurde zwar von E behauptet und von K geglaubt, ansonsten aber ausdrücklich ausgeschlossen.
Ein Anspruch von K gegenüber B könnte sich also nur auf Vorschriften gründen, die eine Verantwortung von B für ihren "Verhandlungsführer" E nach sich ziehen. Es wäre also zu prüfen, wie weit E für B handlungsbevollmächtigt gewesen wäre und ob gesetzwidrige Abmachungen überhaupt Ansprüche begründen können.

In der realen Welt wäre Frau B schön blöd, wenn man ihr etwas nachweisen könnte und wenn bei Herrn E mehr zu holen wäre als das Existenzminimum. K würde aber wahrscheinlich auch nicht klagen, weil er ja damit das Finanzamt auf den Plan ruft und er damit seine Einbußen nur noch vergrößert.
__________________
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Alt 29.09.2011, 16:11
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AW: Grundstücksverkauf gültig????

Hui. Danke dafür!
Also eigentlich würde ich ja sagen das B dafür nichts kann. Im Sachverhalt steht ja nichts davon das B E damit beauftragt hat. Und da beim Notar ja alles noch einmal genannt wurden ist (Betrag) musste B ja auch nicht von einen anderen Geschäft unter der Hand auch noch ausgehen. Andererseits hat dieses Grundstück ja an wert gewonnen. Kann man auf dieser Schiene noch irgendwas machen? Weil B es dadurch ja hätte wissen können durch den "verbilligten" Preis. Gibt es dafür irgendwie ein Begriff oder einen Paragraphen wo ich noch etwas nachgucken könnte?

Ich wäre erneut dankbar für jede Antwort!
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Alt 29.09.2011, 16:46
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AW: Grundstücksverkauf gültig????

Die unangebrachte Gutgläubigkeit? Da kannst Du sicher dicke Bücher mit füllen!
Damit würdest Du aber zwangsläufig unterstellen, das E K in Bs Auftrag oder wenigstens mit ihrer wohlwollenden Duldung über den Tisch gezogen hat. Das war oben aber ausdrücklich ausgeschlossen.
K könnte dann nur etwas bekommen, wenn ein Indiz genügt und danach Beweislastumkehr eintritt, d.h. B muss aber kann nicht beweisen, an Es Tricks unbeteiligt gewesen zu sein.

Die Frage wäre ja auch noch, was passiert, wenn K mit seinen Forderungen zum Gericht marschiert? Ist er dann möglicherweise wegen Steuerbetrug Grundstück und das restliche Geld obendrein los?
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  #7 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 17:04
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AW: Grundstücksverkauf gültig????

Aber das ist doch gar nicht zu prüfen - oder? Ob K wegen steuerbetrugs oder sonst was dran ist. Gefragt ist doch ausschließlich ob K das Grundstück zurück verlangen kann. Oder verstehe ich da irgendwas falsch?

Nennt man das dann nach Treu und Glauben mit der Gutgläubigkeit?

Danke!!!
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  #8 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 17:31
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AW: Grundstücksverkauf gültig????

Zitat:
Aber das ist doch gar nicht zu prüfen - oder? Ob K wegen steuerbetrugs oder sonst was dran ist. Gefragt ist doch ausschließlich ob K das Grundstück zurück verlangen kann. Oder verstehe ich da irgendwas falsch?
Die Umgehung gesetzlicher Vorschriften ist aber offenbar ausdrücklich Teil der Aufgabe. Es könnte also auch sein, das B das Grundstück zwar abgenommen bekommt, aber K es dann trotzdem nicht wieder bekommt, weil ja der Zweck der Absprache zwischen E und K nicht unter den Tisch fallen kann, falls K doch klagen sollte.
So frei abgewandelt nach dem Motto "Die zur Tat benutzten Werkzeuge werden eingezogen".

Zitat:
Nennt man das dann nach Treu und Glauben mit der Gutgläubigkeit?
Ich würde unter "gutgläubigem Erwerb" nachsehen.
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  #9 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 17:40
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AW: Grundstücksverkauf gültig????

Dann erarbeite ich das nun erstmal alles.

Vielen lieben Dank!
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  #10 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 22:35
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AW: Grundstücksverkauf gültig????

Zitat:
Zitat von Laponia Beitrag anzeigen
Mit K hatte E vereinbart, dass tatsächlich ein Preis in Höhe von 285.000,-- € gezahlt werden solle. Auf Anraten des E wurde jedoch nur ein Preis von 148.000,-- € beurkundet, um Notarkosten zu sparen und die steuerlichen Folgen privater Veräußerungsgeschäfte zu umgehen.
Der geschlossene Kaufvertrag ist nichtig.

Zitat:
K hat einen gültigen (schriftlichen und notariell beglaubigten) Vertrag mit B.
Ein Kaufvertrag wird notariell beurkundet, das ist ein großer Unterschied!
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