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Grundstücksveräußerung nach Zwangsversteigerung

Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksveräußerung nach Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.06.2008, 22:49
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Grundstücksveräußerung nach Zwangsversteigerung

Liebe Forengemeinde,

ich habe da mal eine Frage wo ich bis jetzt keine Antwort gefunden habe.
Mal angenommen A hat ein Grundstück im Rahmen einer Zwangsversteigerung für 100.000 Euro ersteigert.
Wenige monate nach der Ersteigerung wird dem A durch B ein Angebot in Höhe von 170.000 Euro für das Grundstück unterbreitet.

Meine Frage ist, kann A ohne bedenken das Grundstück an den B veräußern und sind aus der Zwangsversteigerung heraus oder aus anderen Rechtsgebieten Besonderheiten zu beachten.
Ich denke hier u. a. an solche Klauseln wie sie Kommunen oder die BVVG in Kaufverträgen haben, dass wenn innerhalb von ... Jahren das gekaufte Grundstück veräußert wird ein Mehrerlös an die Kommune abzuführen ist.

Was mir bis jetzt bekannt ist, ist dass wenn A innerhalb von 10 Jahren ein gekauftes Grundstück weiterveräußert den Veräußerungsgewinn beim Finanzamt zu versteuern hat.
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Alt 09.06.2008, 12:25
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AW: Grundstücksveräußerung nach Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von Der Sachse
Meine Frage ist, kann A ohne bedenken das Grundstück an den B veräußern und sind aus der Zwangsversteigerung heraus oder aus anderen Rechtsgebieten Besonderheiten zu beachten.
Ich denke hier u. a. an solche Klauseln wie sie Kommunen oder die BVVG in Kaufverträgen haben, dass wenn innerhalb von ... Jahren das gekaufte Grundstück veräußert wird ein Mehrerlös an die Kommune abzuführen ist.
Er darf mit seinem Eigentum machen, was er will. Die von Dir gebrachten Beispiele haben einen anderen Hintergrund. Sie sind auch nicht gesetzlich verankert sondern sind individuelle Vorgaben der Gemeinden. Die wollen damit verhindern, dass ihre "verbilligten" Grundstücke zu Spekulationszwecken missbraucht werden. Das wird dann auch im Grundbuch vermerkt.
Die Gewinnversteuerung ist klar!
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