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Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung

Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 21:58
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Question Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung

Es wurde von Seiten der Großeltern angeboten, auf einem Teil ihres Grundstückes (500qm) ein Haus zu bauen. Welche rechtlichen Themen bzw. welche Kosten würden zu beachten sein, bei

- einer Schenkung
- einem Erbfall (1 Sohn, 3 Enkel)
- einem familieninternen Verkauf ?

Vielen Dank vorab und viele Grüße,
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  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 07:40
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AW: Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung

Zitat:
Zitat von belzebupp31 Beitrag anzeigen
Es wurde von Seiten der Großeltern angeboten, auf einem Teil ihres Grundstückes (500qm) ein Haus zu bauen. Welche rechtlichen Themen bzw. welche Kosten würden zu beachten sein
Wenn das Grundstück geteilt werden kann, dann würde ich dies jeder anderen Variante vorziehen.

Nach/bei Teilung kann gleich das neue Teilgrundstück auf den Sohn überschrieben werden (Schenkung) - aufgrund der hohen Freibeträge dürfte da ja steuerlich nichts passieren, wenn das Grundstück nicht gerade in Münchener Bestlage steht...
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 10:34
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AW: Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung

Zitat:
Zitat von Tiger63 Beitrag anzeigen
Wenn das Grundstück geteilt werden kann, dann würde ich dies jeder anderen Variante vorziehen.

Nach/bei Teilung kann gleich das neue Teilgrundstück auf den Sohn überschrieben werden (Schenkung) - aufgrund der hohen Freibeträge dürfte da ja steuerlich nichts passieren, wenn das Grundstück nicht gerade in Münchener Bestlage steht...
Und wenn das so wäre?
Sagen wir mal Münchner Vororte, mit 20-30 km nach München?

Und könnte das Grundstück auch direkt an die Enkel verschenkt werden?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 11:01
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Zitat:
Zitat von belzebupp31 Beitrag anzeigen
Und wenn das so wäre?
Sagen wir mal Münchner Vororte, mit 20-30 km nach München?

Und könnte das Grundstück auch direkt an die Enkel verschenkt werden?
Sind die Enkel volljährig? Dann geht das ohne Probleme - auf 3 Enkel verteilt sollten die Freibeträge (200.000€ je Enkel) ausreichend sein!
http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/art...ibetraege.html

Die Frage ist jedoch, ob das wirklich gewollt ist, da auf 500qm Grund sicher kein 3-Familienhaus errichtet wird. Streit unter den Enkeln ist also vorprogrammiert.
Wer darf das Haus nutzen und wie werden die anderen Miteigentümer entschädigt (Miete?). Darüber würde ich mir im Vorfeld Gedanken machen.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 09:36
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AW: Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung

Hallo,

ich habe hierzu eine ergänzende Frage.

Der Freibetrag je Kind beträgt doch 400.000 EUR,
also bei zwei Kindern je Kind 200.000 EUR, richtig?

Wie ist es wenn meine Eltern mir was schenkt und ich bin verheiratet,
gilt es als Zugewinngemeinschaft oder als Vorehevermögen?

Danke

Erko
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  #6 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 10:33
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Zitat:
Zitat von erkoo Beitrag anzeigen
Der Freibetrag je Kind beträgt doch 400.000 EUR,
also bei zwei Kindern je Kind 200.000 EUR, richtig?
Wenn beide Elternteile leben, kann JEDES Kind von JEDEM Elternteil Schenkungen in Höhe des genannten Freibetrages erhalten. Also in diesem Fall 800.000 pro Kind!

Wie ist es wenn meine Eltern mir was schenkt und ich bin verheiratet,
gilt es als Zugewinngemeinschaft oder als Vorehevermögen?
Die zweite Frage darf ich nicht beantworten, da diese nicht den Forenregeln entspricht:


Grundsätzlich fallen Schenkungen und Erbschaften NICHT in den Zugewinn.....

Geändert von Tiger63 (20.01.2012 um 10:56 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 10:35
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AW: Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung

sorry, die Forenregel mit der Ich-Formulierung und Namen habe ich nicht gewust.
Bei nächsten mal achte cih darauf.

Vielen Dank für die Antwort.
schöne Grüße aus Stuttgart
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