Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| - einer Schenkung - einem Erbfall (1 Sohn, 3 Enkel) - einem familieninternen Verkauf ? Vielen Dank vorab und viele Grüße, |
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| AW: Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung Zitat:
Nach/bei Teilung kann gleich das neue Teilgrundstück auf den Sohn überschrieben werden (Schenkung) - aufgrund der hohen Freibeträge dürfte da ja steuerlich nichts passieren, wenn das Grundstück nicht gerade in Münchener Bestlage steht... |
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| AW: Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung Zitat:
Sagen wir mal Münchner Vororte, mit 20-30 km nach München? Und könnte das Grundstück auch direkt an die Enkel verschenkt werden? |
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| AW: Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung Zitat:
http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/art...ibetraege.html Die Frage ist jedoch, ob das wirklich gewollt ist, da auf 500qm Grund sicher kein 3-Familienhaus errichtet wird. Streit unter den Enkeln ist also vorprogrammiert. Wer darf das Haus nutzen und wie werden die anderen Miteigentümer entschädigt (Miete?). Darüber würde ich mir im Vorfeld Gedanken machen. |
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| AW: Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung Hallo, ich habe hierzu eine ergänzende Frage. Der Freibetrag je Kind beträgt doch 400.000 EUR, also bei zwei Kindern je Kind 200.000 EUR, richtig? Wie ist es wenn meine Eltern mir was schenkt und ich bin verheiratet, gilt es als Zugewinngemeinschaft oder als Vorehevermögen? Danke Erko |
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| AW: Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung Zitat:
![]() Grundsätzlich fallen Schenkungen und Erbschaften NICHT in den Zugewinn..... Geändert von Tiger63 (20.01.2012 um 10:56 Uhr). |
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| AW: Grundstücksüberschreibung bzw. -übertragung sorry, die Forenregel mit der Ich-Formulierung und Namen habe ich nicht gewust. Bei nächsten mal achte cih darauf. Vielen Dank für die Antwort. schöne Grüße aus Stuttgart |
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