Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksteilung, Resteigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundstücksteilung, Resteigentum Person A lässt sein Grundstück aufteilen, sodaß ein Teil davon als Bauland verkauft werden kann. Daraufhin wird ein Haus gebaut und Person A hat neue Nachbarn. Wie sieht es nun aus mit Bäumen, die vor dem Verkauf von Person A gepflanzt wurden (Fichten in dem Fall), welche knapp an der Grenze stehen, jedoch weitgehend auf dem verkauften Teil des Grundstücks. Wurden diese Fichten mit verkauft oder gehören sie noch Person A und falls es so ist, gibt es eine Beschränkung bzw. gehören sie irgendwann dem Nachbarn? Gruss Pretorian |
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| AW: Grundstücksteilung, Resteigentum Bäume gehören immer zu dem Grundstück auf dem sie stehen! |
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| AW: Grundstücksteilung, Resteigentum Danke für die Antwort. Ich nehme an, das gilt dann nicht nur für Vegetation, sondern für alles, was sich bei Inkrafttreten des Verkaufsvertrages noch auf dem Grundstück befindet. Außer, es wurde als Klausel im Kaufvertrag erwähnt, wie zum Beispiel: - Der Verkäufer verpflichtet sich, vor Baubeginn alle Nebengebäude auf eigene Kosten zu entfernen und die Abfallbeseitigung auf eigene Kosten zu tragen. Hier würde dann der Käufer auf sein Übernahmerecht der Nebengebäude verzichten und sich ein "besenreines" Bauland aushändigen lassen? |
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| AW: Grundstücksteilung, Resteigentum Zitat:
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