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Grundstücksteilung, Resteigentum

Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksteilung, Resteigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 31.10.2008, 12:18
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Grundstücksteilung, Resteigentum

Hallo zusammen

Person A lässt sein Grundstück aufteilen, sodaß ein Teil davon als Bauland verkauft werden kann. Daraufhin wird ein Haus gebaut und Person A hat neue Nachbarn. Wie sieht es nun aus mit Bäumen, die vor dem Verkauf von Person A gepflanzt wurden (Fichten in dem Fall), welche knapp an der Grenze stehen, jedoch weitgehend auf dem verkauften Teil des Grundstücks.
Wurden diese Fichten mit verkauft oder gehören sie noch Person A und falls es so ist, gibt es eine Beschränkung bzw. gehören sie irgendwann dem Nachbarn?

Gruss
Pretorian
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Alt 31.10.2008, 14:38
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AW: Grundstücksteilung, Resteigentum

Bäume gehören immer zu dem Grundstück auf dem sie stehen!
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Alt 01.11.2008, 14:52
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AW: Grundstücksteilung, Resteigentum

Danke für die Antwort. Ich nehme an, das gilt dann nicht nur für Vegetation, sondern für alles, was sich bei Inkrafttreten des Verkaufsvertrages noch auf dem Grundstück befindet. Außer, es wurde als Klausel im Kaufvertrag erwähnt, wie zum Beispiel:
- Der Verkäufer verpflichtet sich, vor Baubeginn alle Nebengebäude auf eigene Kosten zu entfernen und die Abfallbeseitigung auf eigene Kosten zu tragen.

Hier würde dann der Käufer auf sein Übernahmerecht der Nebengebäude verzichten und sich ein "besenreines" Bauland aushändigen lassen?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 09:56
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AW: Grundstücksteilung, Resteigentum

Zitat:
Zitat von Pretorian
Ich nehme an, das gilt dann nicht nur für Vegetation, sondern für alles, was sich bei Inkrafttreten des Verkaufsvertrages noch auf dem Grundstück befindet.
So ist es! Gekauft ist alles, was mit dem Grund fest verankert ist!
Zitat:
Außer, es wurde als Klausel im Kaufvertrag erwähnt, wie zum Beispiel:
- Der Verkäufer verpflichtet sich, vor Baubeginn alle Nebengebäude auf eigene Kosten zu entfernen und die Abfallbeseitigung auf eigene Kosten zu tragen.
Diese Vereinbarung würde dann greifen!
Zitat:
Hier würde dann der Käufer auf sein Übernahmerecht der Nebengebäude verzichten und sich ein "besenreines" Bauland aushändigen lassen?
Was Gebäude betrifft, ja. Nicht jedoch Anpflanzungen!
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