Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksteilung nach oder zu Kauf/Notar innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundstücksteilung nach oder zu Kauf/Notar man stelle sich mal vor, dass Verkäufer V ein Haus mit Grundstück verkaufen möchte an Käufer K1 und K2. K1 und K2 würden dann jeweils ein DHH bauen (weil das alte Haus weg soll), müssten aber nach dem Kauf von V den Abriss des alten Hauses selber tragen. V will aber nach dem Verkauf noch 2 Monate in dem alten Haus wohnen wollen bis zum Auszug und Abriss. K1 solle 25% des Grundstücks erhalten und K2 75% des Grundstücks. Der Vermesser könne aber erst nach Abriss des Hauses neu vermessen, sodass die Grundstücke ordentlich geteilt wären und auch so im Grundbuch stehen würden. Nun die Frage: 1. Können V, K1 und K2 einfach zm Notar, wie würde so ein Kauf für K1 und K2 notariell ablaufen ? 2. Könnte eine Grundstücksteilung nicht vor dem Abriss des Hauses direkt ins Grundbuch beim Kauf von K1 und K2 eingetragen werden ? Welche Probleme könnten hier noch grundsätzlich auftauchen oder ist dies ein normaler Fall, der ohne weiteres umgesetzt werden könnte. Gruss, MS |
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| AW: Grundstücksteilung nach oder zu Kauf/Notar Zitat:
Zitat:
Zitat:
Allerdings dürfte die Finanzierung ein Problem werden (ich gehe davon aus, dass K1 und K2 getrennt finanzieren). Die jeweilige Finanzierungsgrundschuld müsste auf dem Gesamtgrundstück eingetragen und nach Teilung wieder am jeweils anderen Grundstücksteil gelöscht werden (höhere Kosten). |
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| AW: Grundstücksteilung nach oder zu Kauf/Notar Könnte denn nicht vor dem Kauf vermessen werden. Die Grössen für K1 und K2 stehen ja fest. Auch, wenn das alte Haus noch steht. Wenn nicht, was wären dann nach Kauf für Kosten für Teilung. Wieder Notar und Grunderwerbssteuer ? |
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| AW: Grundstücksteilung nach oder zu Kauf/Notar Allerdings dürfte die Finanzierung ein Problem werden (ich gehe davon aus, dass K1 und K2 getrennt finanzieren). Ja getrennte Fianzierung, bei der Finanzierung wurde die Grössen angegeben, die eigentlich nach der neuen Vermessung erst wären. Ist das ein Problem für die Bank ? Das Grundstück mit alten Haus hätte 814qm, K1 hätte dann 470qm und K2 344. K1 hätte nun uach bei der Bank angegeben, dass Grundstück hätte 470qm. |
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| AW: Grundstücksteilung nach oder zu Kauf/Notar Da ein Grundstückskaufvertrag erst nach Beurkundung des Notares wirksam wird, sollte die Vermessung erst danach erfolgen. Sonst wäre das Risiko für den Verkäufer zu hoch. Das ganze ist unproblematisch. Es werden noch zu vermessende Teilflächen in ca-angegebenen Größen veräußert. Notare machen das ständig. Auch finanzierende Banken.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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