Dies ist eine Diskussion zu Grundstückskaufvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundstückskaufvertrag |
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| AW: Grundstückskaufvertrag Dann müsste N dem L versichern, dass keine Altlasten vorhanden wären. Die Vertragsgestaltung bei solchen Verkäufen ist extrem kompliziert. Wenn man sichergehen will, muss man mit einem Anwalt darüber reden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Grundstückskaufvertrag |
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| AW: Grundstückskaufvertrag es handelt sich hier um eine hausaufgabe - deswegen brauch ich keine angaben zwecks vertragsgestaltung sondern eine hilfestellung bzw. allgemeine hinweise, was ich als lösung nehmen kann. hier die komplette aufgabe dazu: N will nach dem Verkauf der Obstwiese mit L keinerlei Scherereien mehr haben und nicht haften, sollte den L irgendetwas nicht passen. Was kann der Notar den Parteien raten, wenn L genauso denkt, jedoch lediglich Bedenken hat, dass die Obstwiese vielleicht mit Altlasten belastet sein könnte, was N jedoch als absolut unvorstellbar zurückweißt und seine Hand dafür entsprechend ins Feuer legen würde? |
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| AW: Grundstückskaufvertrag Dann sollte 1. N. Bestätigen, dass keine Altlasten bestehen. Dann haftet er aber Krumpel ist nicht ausgeschlossen. Oder 2. Es sollte vorab ein Bodengutachten gefertigt werden. |
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| AW: Grundstückskaufvertrag Es gibt teilweise ein sog. Altlastenverdachtsflächenkataster. Da kann man feststellen, ob es früher z.B. eine Müllkippe für Krankenhausabfälle oder ob dort ein Oellager war. Beim gurgeln kann man einiges hierzu finden!
__________________ Lesen ist eine Tugend, die man erst einmal lernen muss. Textverständnis ist hierbei kein zwingendes Erfordernis. PN´s sind zwecklos, da diese grundsätzlich nicht beantwortet werden. |
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