Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Grundstückskaufvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Grundstückskaufvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.09.2009, 11:22
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 42
Keine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Grundstückskaufvertrag

L hat von seinem Nachbarn N ein Stück Land gekauft. Der N will nach dem Verkauf keine Scherereien mehr haben u nicht haften, sollte dem L irgendwas nicht passen. Was könnte man den Parteien raten, wenn L auch so denkt, aber lediglich Bedenken hat, dass das Grundstück vielleicht mit Altlasten belastet sein könnte.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2009, 11:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.868
98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Grundstückskaufvertrag

Dann müsste N dem L versichern, dass keine Altlasten vorhanden wären.

Die Vertragsgestaltung bei solchen Verkäufen ist extrem kompliziert. Wenn man sichergehen will, muss man mit einem Anwalt darüber reden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2009, 13:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.689
98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Grundstückskaufvertrag

Solche Haftungsausschlüsse werden üblicherweise vom Notar in den Vertrag eingebracht.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 14:27
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 42
Keine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrizzx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Grundstückskaufvertrag

es handelt sich hier um eine hausaufgabe - deswegen brauch ich keine angaben zwecks vertragsgestaltung sondern eine hilfestellung bzw. allgemeine hinweise, was ich als lösung nehmen kann. hier die komplette aufgabe dazu:

N will nach dem Verkauf der Obstwiese mit L keinerlei Scherereien mehr haben und nicht haften, sollte den L irgendetwas „nicht passen“. Was kann der Notar den Parteien raten, wenn L genauso denkt, jedoch lediglich Bedenken hat, dass die Obstwiese vielleicht mit Altlasten belastet sein könnte, was N jedoch als absolut unvorstellbar zurückweißt und seine Hand dafür „entsprechend ins Feuer legen würde“?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 16:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.689
98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Grundstückskaufvertrag

Dann sollte
1. N. Bestätigen, dass keine Altlasten bestehen. Dann haftet er aber Krumpel ist nicht ausgeschlossen. Oder
2. Es sollte vorab ein Bodengutachten gefertigt werden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 18:50
UHU UHU ist offline
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 189
Keine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Grundstückskaufvertrag

Es gibt teilweise ein sog. Altlastenverdachtsflächenkataster. Da kann man feststellen, ob es früher z.B. eine Müllkippe für Krankenhausabfälle oder ob dort ein Oellager war.

Beim gurgeln kann man einiges hierzu finden!
__________________
Lesen ist eine Tugend, die man erst einmal lernen muss. Textverständnis ist hierbei kein zwingendes Erfordernis.

PN´s sind zwecklos, da diese grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Grundstückskaufvertrag Immobilienrecht 23.09.2009 13:54
Rückabwicklung Grundstückskaufvertrag Bürgerliches Recht allgemein 18.03.2009 20:54
Stellvertretung beim Grundstückskaufvertrag Zivilrecht - Hausarbeiten 03.08.2006 12:19
Grundstückskaufvertrag bei gewerblicher Nutzung Immobilienrecht 06.05.2005 10:39





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN