Dies ist eine Diskussion zu Grundstückskauf zu zweit innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Grundstückskauf zu zweit ist bei einem Kauf eines Grundstücks für ein Doppelhaus (also zwei Doppelhaushälften) eine Teilungsgenehmigung vor dem Kauf notwendig, oder bestehen andere Möglichkeiten trotzdem das Grundstück mit beiden Parteien zu kaufen? Welche Möglichkeiten bestehen hier? Wenn die Frage zu weit in eine individuelle Rechtsberatung zielt, wäre ich für einen Hinweis dankbar. Vielleicht gibt es zu diesem Thema speziell Literatur auf die Ihr verweisen könnt. Im Netz sind nur Beiträge zur Teilung auffindbar, für den Fall, dass man einen Teil seines eigenen Grundstücks verkaufen möchte. Das trifft hier jedoch nicht zu. Vielen Dank. Gruß Christoph |
| |||
| AW: Grundstückskauf zu zweit Es gibt die Möglichkeit das Grundstück gemeinsam zu erwerben und darauf zwei Doppelhaushälfte zu bauen. Rechtlich gesehen ist das die schlechteste Lösung, da jedem Eigentümer an jedem Quadratmeter der beiden Häuser sein Anteil "gehört" (also nicht AB gehört Haus 1 und CD gehört Haus 2). Um dies zu umgehen, muss das Grundstück geteilt werden und entsprechend im Grundbuch eingetragen werden. So ist gewährleistet, dass jeder über "seine" Doppelhaushälfte verfügen kann. Dazu zählt z.B. auch Eintragungen im Grundbuch (z.B. Eintragung einer Grundschuld). Zitat:
Der Notar ist der richtige Ansprechpartner. |
| |||
| AW: Grundstückskauf zu zweit Wenn keine reale Grundstücksteilung möglich ist, bietet sich die Teilung nach WEG an. Wird sehr oft gemacht und ist unproblematisch. |
| |||
| AW: Grundstückskauf zu zweit Hallo Gemeinde, das ist schon Mal super. Danke. Das heisst aber auch dass der Kauf selbst ebenfalls problematisch ist. Schließlich kann der Noter doch nur einen Käufer eintragen und die Bank, welche das Ganze finanziert wird auch keine fiktive Grundstückshälfte akzeptieren. Es müsste also einer das gesamte Grundstück kaufen und anschließend an die zweite Partei die Hälfte verkaufen, eine Teilungsgenehmigung vorausgesetzt.... Sehe ich das richtig? Gruß Christoph |
| |||
| AW: Grundstückskauf zu zweit Zuerst sollte beim Bauamt nachgefragt werden ob eine reale Teilung möglich ist. Wenn ja, können beide kaufen. Die vorgesehene Teilung wird eingezeichnet und im Kaufvertrag entsprechend berücksichtigt. Geht die Teilung nicht, können auch beide kaufen und es wird vorher eine Teilungserklärung abgefasst, die auch Bestandteil des KV wird. |
| |||
| AW: Grundstückskauf zu zweit Zitat:
diesen Satz verstehe ich nicht ganz. Wenn also nicht geteilt werden kann, wird nur eine Teilungserklärung zwischen den Käufern vereinbart und mit dem KV notariell beurkundet? Wenn das Grundstück aber nicht geteilt werden kann, wer ist der Eigentümer im Grundbuch? Beide Parteien und das Teilungsverhältnis ist im KV geregelt? Was muss die Bank für eine solche Finanzierung erhalten? Gruß und Dank Christoph |
| |||
| AW: Grundstückskauf zu zweit Die Bank erhält vorerst den Kaufvertrag. Das ganze läuft ab wie bei Eigentumswohnungen. (Was es dann ja auch wird). Es werden Wohnungsgrundbücher gebildet! |
| ||||
| AW: Grundstückskauf zu zweit Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Grundstückskauf zu zweit Zitat:
|
| |||
| AW: Grundstückskauf zu zweit Also, Leute, warum etwas komplizieren, was eigentlich gar nicht komplizier ist) Es gibt 2 Möglichkeiten: 1. Das Grundstück wird real (Vermessung nötig und baurechtlich gestattet) geteilt. Es werden zwei noch zu vermessende Teilfleichen, in Größen von..., im beigefügten Plan mit A,B, C, D... gekennzeichnet, gekauft. Dieser Plan ist dem Kaufvertrag beigefügt. Die Vermessung erfolgt später! Oder 2. Das Grundstück wird ideell (nach WEG) geteilt. Jeder erwirbt eine (z.B. ideelle Hälfte) am Gesamtgrundstück. Hierzu ist sinnvollerweise eine Teilungserklärung (WEG) bereits beim Kauf vorzulegen. (Muss aber nicht sein, kann später erfolgen.) Die jeweiligen Grundbücher werden nach Vollzug von 1 bzw von 2 (Wohnungsgrundbücher) gebildet. Die vorherige Sicherung erfolgt durch Eintragung der Auflassungsvormerkung. Wer mir nicht glaubt, sollte dazu einen Notar konsultieren. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Lohnsteuerkarten-Problem mit Zweit-Job | Arbeitsrecht | 03.06.2008 06:14 |
| ...: IMPRESSUM - zweit Wohnsitz :... | Internetrecht | 31.07.2006 11:20 |
| Zweit Namen ändern | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 25.06.2006 18:08 |
| Haus mit Last zu zweit geerbt ... | Erbrecht | 07.01.2004 16:52 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios