Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Grundstückskauf von zwei Leuten,jetzt kann der eine nicht mehr

Dies ist eine Diskussion zu Grundstückskauf von zwei Leuten,jetzt kann der eine nicht mehr innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2008, 12:48
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 1
Keine Wertung, dirk78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dirk78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dirk78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dirk78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dirk78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dirk78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dirk78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dirk78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dirk78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dirk78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Grundstückskauf von zwei Leuten,jetzt kann der eine nicht mehr

Hallo

bevor ich beginne, möchte ich gerne den Satz vom Kaufvertrag hier zitieren:

" Die Verkäuferin verkauft dem Käufer - mehreren zu gleichen Teilen- das Grundstück XYZ ......mit dem aufstehenden Wohn-und Nebengäude ( Gartenschuppen) nachstehend zusammengefasst auch Kaufgrunstück genannt


Also 2 Schwestern haben diese Grundstück gekauft, je zu gleichen Teilen. Es wurde keine Eigentumstrennung gemacht. Es befinden sich 2 Wohnung (Reihenhaus) auf dem Grundstück

Beide Schwestern haften gegenseitig mit der gesamten Grundschuld.

Jetzt bezahlt die eine Schwester schon seid knapp 2 Jahren nicht mehr. Bei Bausparverträge wurden gekündigt und beide Darlehn sind fällig gestellt worden.

Über das Amtsgericht hat einen Zwangsverwalter eingesetzt und ein Gutachter soll das gesamte Objekt und jede Wohnung einzeln bewerten.

In der Zwangsversteigerung steht jedoch das nur die Wohnung der Person versteigert werden soll, die nicht zahlt, jedoch soll auch diese Person die gesamte Grundschuld tragen.

meine erste Frage: wie kann es sein, dass nur die Wohnung versteigert werden soll, bei der Person die nicht bezahlt ? Laut dem zitierten Kaufvertrag könnte man doch nur das gesamte Grundstück veräußern ?

Die Person die nicht mehr bezhalt ist AL und hat somit nichts pfändbares am Start. Da die Schwester Bürge ist, muss diese doch in jedem Fall für die Schulden aufkommen ?!

Oder gibt es Varianten, wo der Bürge nicht mehr bürgen muss ?

Gehen wir man davon aus, das nur die eine Wohnung versteigert wird, entsteht natürlich ein Wertverlust ca 30.000 Euro. Wird die Person die nicht mehr zahlt in jedem Fall ein EV ablegen müssen ? Oder kommt sie davon weg, wenn der Bürge für diese Schulden aufkommt ?

danke zum 2ten
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2008, 20:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Grundstückskauf von zwei Leuten,jetzt kann der eine nicht mehr

Zitat:
Zitat von dirk78
Hallo

bevor ich beginne, möchte ich gerne den Satz vom Kaufvertrag hier zitieren:

" Die Verkäuferin verkauft dem Käufer - mehreren zu gleichen Teilen- das Grundstück XYZ ......mit dem aufstehenden Wohn-und Nebengäude ( Gartenschuppen) nachstehend zusammengefasst auch Kaufgrunstück genannt
Wenn dieser Grundstücksbeschrieb so im KV aufgeführt ist, handelt es sich um ein Grundstück, somit kann keine einzelne Wohnung in dem Gebäude versteigert werden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mietkaution zwei haben unterschrieben, eine person ist nicht mehr erreichbar Bürgerliches Recht allgemein 16.04.2010 10:56
Prämie mit falscher Zuzahlung und jetzt nicht mehr Lieferbar Internetrecht 02.06.2009 12:49
Verfassungsgericht erlaubt nicht mehr als zwei Ehenamen Specials 05.05.2009 12:33
Kündigung GbR schwierig, jetzt reagiert Anwalt nicht mehr Gesellschaftsrecht 26.02.2008 06:11
Vorher Strafbar, jetzt nicht mehr.. Strafrecht / Strafprozeßrecht 03.07.2006 20:58





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN