Dies ist eine Diskussion zu Grundstückskauf von zwei Leuten,jetzt kann der eine nicht mehr innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundstückskauf von zwei Leuten,jetzt kann der eine nicht mehr bevor ich beginne, möchte ich gerne den Satz vom Kaufvertrag hier zitieren: " Die Verkäuferin verkauft dem Käufer - mehreren zu gleichen Teilen- das Grundstück XYZ ......mit dem aufstehenden Wohn-und Nebengäude ( Gartenschuppen) nachstehend zusammengefasst auch Kaufgrunstück genannt Also 2 Schwestern haben diese Grundstück gekauft, je zu gleichen Teilen. Es wurde keine Eigentumstrennung gemacht. Es befinden sich 2 Wohnung (Reihenhaus) auf dem Grundstück Beide Schwestern haften gegenseitig mit der gesamten Grundschuld. Jetzt bezahlt die eine Schwester schon seid knapp 2 Jahren nicht mehr. Bei Bausparverträge wurden gekündigt und beide Darlehn sind fällig gestellt worden. Über das Amtsgericht hat einen Zwangsverwalter eingesetzt und ein Gutachter soll das gesamte Objekt und jede Wohnung einzeln bewerten. In der Zwangsversteigerung steht jedoch das nur die Wohnung der Person versteigert werden soll, die nicht zahlt, jedoch soll auch diese Person die gesamte Grundschuld tragen. meine erste Frage: wie kann es sein, dass nur die Wohnung versteigert werden soll, bei der Person die nicht bezahlt ? Laut dem zitierten Kaufvertrag könnte man doch nur das gesamte Grundstück veräußern ? Die Person die nicht mehr bezhalt ist AL und hat somit nichts pfändbares am Start. Da die Schwester Bürge ist, muss diese doch in jedem Fall für die Schulden aufkommen ?! Oder gibt es Varianten, wo der Bürge nicht mehr bürgen muss ? Gehen wir man davon aus, das nur die eine Wohnung versteigert wird, entsteht natürlich ein Wertverlust ca 30.000 Euro. Wird die Person die nicht mehr zahlt in jedem Fall ein EV ablegen müssen ? Oder kommt sie davon weg, wenn der Bürge für diese Schulden aufkommt ? danke zum 2ten |
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| AW: Grundstückskauf von zwei Leuten,jetzt kann der eine nicht mehr Zitat:
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