Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Grundstückskauf ohne Grenzsteine

Dies ist eine Diskussion zu Grundstückskauf ohne Grenzsteine innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 15.07.2009, 22:49
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Grundstückskauf ohne Grenzsteine

Hallo,

mal angenommen Person A würde von Person B ein Grundstück kaufen und dann feststellen das keine Grenzsteine vorhanden sind. Außerdem sei angenommen, das dass Grundstück zwischen zwei nicht befriedeten Grundstücken liegen würde und lediglich ein Katasterauszug, mit Maßstab aber ohne weitere Angaben von Zahlen vorhanden sei. Ist es möglich, dass Person A von der Stadt oder einer anderen öffentlichen Einrichtung zu einer Neuvermessung aufgefordert wird oder ist es Person A gestattet anhand von groben Richtwerten einen Zaun für die Umfriedung des Grundstück zu ziehen, wenn eine Bebauung des Grundstücks ausgeschlossen ist.

MFG
Helpme!
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Alt 16.07.2009, 10:58
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AW: Grundstückskauf ohne Grenzsteine

Hallo,

Vermessung der Grundstücksgrenzen erfolgt auf Antrag des Grundstückseigentümers.
Wenn z.B. ein Nachbar seine Grenze abmarken möchte, ist man automatisch mit dabei.
Vom Gesetz, sind die Kosten pro Grenzstein von den angrenzenden Eigentümern anteilig zu tragen.
Oft ist es jedoch üblich, dass der Antragsteller, die gesamten Kosten übernimmt.
Ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn ist ja auch einiges Wert. ;-)
Eine Umfriedung darf natürlich nur auf dem eigenen Grundstück errichtet werden.
Wenn man sich zutraut, aufgrund des Katasterauszuges die Grundstücksgrenzen selber zu ermitteln, kann man das natürlich tun. (Entsprechende Toleranzen wegen Maßstabsungenauigkeit usw. sind zu berücksichtigen) Würde ich einem Laien aber nicht empfehlen. Den auch hierzu benötigt man Grenzsteine der angrenzenden Grundstücke, welche wiederum zuvor auf ihre richtige Lage hin zu überprüfen sind.
Soll die Grundstücksgrenze unter Berücksichtigung der Nachbarschaftsrechtlichen Bestimmungen voll ausgenützt werden und der Zaun möglichst nah an der Grenze errichtet werden, geht dies in diesem Fall (bei fehlenden Grenzsteinen) nur durch Grenzfeststellung durch einen entsprechenden Fachman.
Es müssen hierzu nicht unbedingt Grenzsteine gesetz werden. Eine Aufzeigung des Grenzverlaufes durch Holzpflöcke ist deutlich günstiger als eine Abmarkung und tut es für den Zweck auch.

Gruß....
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  #3 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 11:24
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AW: Grundstückskauf ohne Grenzsteine

Jeder kann sein Grundstück einzäunen. Wenn er das falsch macht und dieses kommt bei einer Neuvermessung raus, muss er den Zaun halt wieder entfernen. Eine (kostenpflichtige) Neuvermessung ist möglich!
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  #4 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 11:50
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AW: Grundstückskauf ohne Grenzsteine

Vielen Dank für die Antworten

Also liege ich richtig in der Annahme, das Person A zu keiner Zwangsvermessung gezwungen werden kann und demzufolge sein Grundstück einzäunen kann auch wenn die Einzäunung nicht ganz der Grenzen verläuft. Bei freiliegenden Nachbargrundstücken ohne Umfriedung beschwert sich derzeit sicherlich keiner über einen falschstehenden Zaun und für den Falle, dass sich jemand beschwert, sollte eine Umsetzung kein Problem darstellen.

Da dort nicht gebaut werden soll, ist eine Vermessung für Person A nicht von Nöten.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 11:56
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AW: Grundstückskauf ohne Grenzsteine

Zitat:
Zitat von 123Hilfe
Also liege ich richtig in der Annahme, das Person A zu keiner Zwangsvermessung gezwungen werden kann
Nicht ganz richtig! Die Kommune kann jederzeit eine Neueinmessung fordern!
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Alt 16.07.2009, 12:05
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AW: Grundstückskauf ohne Grenzsteine

Zitat:
Zitat von schielu
Nicht ganz richtig! Die Kommune kann jederzeit eine Neueinmessung fordern!

Wen die anliegenden Grundstücke Eiegentum der Stadt sind, kann diese von Person eine Neuvermessung ohne vorliegenden Grund verlangen, obwohl alle dort befindlichen Grundstücke seit Jahren ungenutzt sind?

Dann müsste sich die Stadt(oder andere Nachbarn) doch an der Neuvermessung der Grenzen auf beiden Seiten beteiligen, oder?
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  #7 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 13:58
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AW: Grundstückskauf ohne Grenzsteine

Zitat:
Zitat von 123Hilfe
Wen die anliegenden Grundstücke Eiegentum der Stadt sind, kann diese von Person eine Neuvermessung ohne vorliegenden Grund verlangen, obwohl alle dort befindlichen Grundstücke seit Jahren ungenutzt sind?

Dann müsste sich die Stadt(oder andere Nachbarn) doch an der Neuvermessung der Grenzen auf beiden Seiten beteiligen, oder?
Die Stadt wird nicht ohne Grund eine Neuvermessung verlangen.
Wahrscheinlicher ist aber, z.B. dass die Vermessungsbehörde von Amtswegen Abmarkungsmängel beseitigt.
Aber es ist richtig, in diesen Fällen tragen auch die Nachbarn anteilig die Kosten für die Abmarkung.
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