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Grundstückskauf

Dies ist eine Diskussion zu Grundstückskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 18:13
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Grundstückskauf

Hallo erst eimal.
Habe folgendes Problem:

Geändert von HierMelissa (15.03.2008 um 09:48 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 23:07
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AW: Grundstückskauf

Das hört sich arg nach Hausarbeit an.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2008, 09:46
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AW: Grundstückskauf

Ich hab hier den ganzen SV hingestellt.
Dann frage ich lieber kurz und knapp ohne details.

Das Problem:
Der Eigentümer (V) von einigen Grundstücken verkauft einen von seinen Grundstücken, grundstück X.
Das Grundstück wird an A und B verkauft, eine Eintragung erfolgte.
Es wird jedoch irrtümlich, ein Fehler des Notar, ein anderes eigetragen, grundstück y.
Diese hatte aber V vorher dem S verkauft, wurde aber noch nicht ins Grundbuch eingetragen.
S verlangt nun Wiedereintragung.

Sollte man zuerst die Eintragung ins Grundbuch annehmen , und später dann anfechtbar erklären?



Danke Im Voraus

Geändert von HierMelissa (15.03.2008 um 17:51 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 15.03.2008, 13:48
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AW: Grundstückskauf

Natürlich zu Recht. Was sagt denn der Notar dazu?
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  #5 (permalink)  
Alt 15.03.2008, 17:54
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AW: Grundstückskauf

Der Notar hat den Fehler gar nicht gesehen. A und B haben den Fehler auch erst nach einigen Tagen gesehen. Sie haben den Notar auch nicht benachrichtigt. Sie wollten schon vorher den fälschlicherweise eingetragegenen Grundstück haben.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 15:03
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AW: Grundstückskauf

Zitat:
Zitat von HierMelissa
Der Notar hat den Fehler gar nicht gesehen. A und B haben den Fehler auch erst nach einigen Tagen gesehen. Sie haben den Notar auch nicht benachrichtigt. Sie wollten schon vorher den fälschlicherweise eingetragegenen Grundstück haben.
Maßgeblich ist was im Grundbuch steht. Der Notar sollte da schleunigst eine Berichtigung vornehmen. Wie soll er das, wenn er nichts davon weiss?
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