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Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab

Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 00:59
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Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab

Angenommen eine Person A entdeckt ein Baugrundstück und bekommt von den Nachbarn die Adresse des Besitzers.

Anschließend nimmt Person A mit dem Besitzer Kontakt auf, der aber aufgrund einer vertraglichen Verweisungspflicht an seinen Makler verweist.

Wenn die Person A nun die Maklerdienste ablehnt und diesen widerspricht, kann Person A das Grundstück dann nach Ablauf des Maklervertrages direkt vom Besitzer kaufen, ohne dass Provisionszahlungen anfallen?

Weiß das jemand?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 08:24
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AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab

Zitat:
Zitat von Gerfried Beitrag anzeigen
Wenn die Person A nun die Maklerdienste ablehnt und diesen widerspricht, kann Person A das Grundstück dann nach Ablauf des Maklervertrages direkt vom Besitzer kaufen, ohne dass Provisionszahlungen anfallen?
Ja. Es sei denn, der Makler wäre weiterhin in die Sache involviert.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 09:43
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AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ja. Es sei denn, der Makler wäre weiterhin in die Sache involviert.
Gilt in solch einem hypothetischen Fall Ähnliches für den Verkäufer? Also müsste der Verkäufer ebenfalls keine Provision bezahlen, falls Person A nach Ablauf des Maklervertrages das Grundstück kauft, obwohl der Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer bereits während der Vertragslaufzeit zustande gekommen ist?

Müsste Person A dem Angebot des Maklers widersprechen, wenn der Makler auf ihn zukommt, damit er später provisionsfrei kaufen kann? Oder reicht es in einem solchen Fall, wenn Person A einfach z. B. auf zugesandte Angebote vom Makler nicht reagiert?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 09:51
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AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab

Zitat:
Zitat von Gerfried Beitrag anzeigen
Gilt in solch einem hypothetischen Fall Ähnliches für den Verkäufer? Also müsste der Verkäufer ebenfalls keine Provision bezahlen, falls Person A nach Ablauf des Maklervertrages das Grundstück kauft, obwohl der Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer bereits während der Vertragslaufzeit zustande gekommen ist?
Hier hat der Makler keine Leistung erbracht, nicht einmal den Adressennachweis. Er hat nach Vertragsablauf keinen Anspruch.

Zitat:
Müsste Person A dem Angebot des Maklers widersprechen, wenn der Makler auf ihn zukommt, damit er später provisionsfrei kaufen kann? Oder reicht es in einem solchen Fall, wenn Person A einfach z. B. auf zugesandte Angebote vom Makler nicht reagiert?
Er sollte die Maklerleistung eindeutig ablehnen und auch darauf hinweisen, dass ihm das Grundstück auch ohne Maklereinfluss bereits bekannt war.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 10:51
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AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab

Maklerprovision wird nur dann fällig, wenn durch seine Tätigkeit (Nachweis der Vertragsgelegenheit oder Vermittlung) ein Kaufvertrag zustande gekommen und wenn ein Maklervertrag wirksam zustande gekommen ist. Um einen Vorgang genau beurteilen zu können, ist die Frage zu pauschal gestellt. Es kommt auf Ablaufeinzelheiten an.
Nur am Rande:
Auch ein Alleinauftrag verbietet dem Verkäufer nicht den Direktverkauf. Ob der Makler, in dem Fall, Schadensersatz geltend machen kann, hängt wesentlich von der Vertragsgestaltung ab. Hier machen die meisten Makler große Fehler!
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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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Alt 29.06.2011, 01:27
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AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Maklerprovision wird nur dann fällig, wenn durch seine Tätigkeit (Nachweis der Vertragsgelegenheit oder Vermittlung) ein Kaufvertrag zustande gekommen und wenn ein Maklervertrag wirksam zustande gekommen ist. Um einen Vorgang genau beurteilen zu können, ist die Frage zu pauschal gestellt. Es kommt auf Ablaufeinzelheiten an.
Welche Informationen wären denn dafür noch wichtig?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Nur am Rande:
Auch ein Alleinauftrag verbietet dem Verkäufer nicht den Direktverkauf. Ob der Makler, in dem Fall, Schadensersatz geltend machen kann, hängt wesentlich von der Vertragsgestaltung ab. Hier machen die meisten Makler große Fehler!
Angenommen es geht in dem fiktiven Fall aber um einen Vertrag einer größeren Bank, kann man vermutlich von einem sehr wasserdichten/professionellen Vertrag ausgehen, oder? Die werden ja wahrscheinlich sehr gute Juristen für so etwas haben, oder?
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  #7 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 11:25
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Zitat:
Zitat von Gerfried Beitrag anzeigen
Welche Informationen wären denn dafür noch wichtig?
Wurde mit dem Makler Kontakt aufgenommen; ist ein rechtskräftiger Maklervertrag zustande gekommen.
Zitat:
Angenommen es geht in dem fiktiven Fall aber um einen Vertrag einer größeren Bank, kann man vermutlich von einem sehr wasserdichten/professionellen Vertrag ausgehen, oder? Die werden ja wahrscheinlich sehr gute Juristen für so etwas haben, oder?
Auch Bankenmakler machen Fehler! - Wie war der Maklerauftrag abgefasst?
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  #8 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 12:09
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AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Wurde mit dem Makler Kontakt aufgenommen;
In dem fiktiven Fall hat es keinen Kontakt zwischen Makler und dem eventuellen Käufer gegeben.

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
ist ein rechtskräftiger Maklervertrag zustande gekommen.

Auch Bankenmakler machen Fehler! - Wie war der Maklerauftrag abgefasst?
In dem fiktiven Fall gibt es einen Vertrag zwischen dem Makler bzw. der Bank und dem Grundstücksbesitzer. Der Vertragsinhalt ist mir nur insoweit bekannt, dass es eine Verweisungspflicht an den Makler gibt, wenn Interessenten an den Grundstücksbesitzer herantreten, und dass für den Grundstücksbesitzer eine Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von ca. einem Monat existiert.

Gibt es noch weitere Punkte, die in einem so gelagerten Fall wichtig wären?
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  #9 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 12:59
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AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab

Eine Verweisungsklausel ist nur dann wirksam, wenn sie individuell vereinbart ist. Vorformuliert ist sie nichtig! Das gilt auch noch für einige andere Punkte (Aufwendungsersatz, Schadensersatz)
Da es keinen Kontakt zwischen Makler und Int. gegeben hat, kann auch kein Maklervertrag zustande gekommen sein!
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  #10 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 15:39
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Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Eine Verweisungsklausel ist nur dann wirksam, wenn sie individuell vereinbart ist. Vorformuliert ist sie nichtig! Das gilt auch noch für einige andere Punkte (Aufwendungsersatz, Schadensersatz)
Da es keinen Kontakt zwischen Makler und Int. gegeben hat, kann auch kein Maklervertrag zustande gekommen sein!
Zumindest nicht zwischen dem Interessenten und dem Makler. Aber zwischen dem Grundstücksbesitzer und dem Makler schon, oder? Dann könnte es ja durchaus sein, dass der Grundstücksbesitzer eine Provision bezahlen muss und der Interessent nicht, aber stimmt, dass hängt wahrscheinlich vom genauen Vertragstext ab.

Von wem kann man so einen Vertrag oder Fall denn prüfen lassen. Gibt es da irgendjemanden, den man dafür empfehlen kann?
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