Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab Anschließend nimmt Person A mit dem Besitzer Kontakt auf, der aber aufgrund einer vertraglichen Verweisungspflicht an seinen Makler verweist. Wenn die Person A nun die Maklerdienste ablehnt und diesen widerspricht, kann Person A das Grundstück dann nach Ablauf des Maklervertrages direkt vom Besitzer kaufen, ohne dass Provisionszahlungen anfallen? Weiß das jemand? |
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| AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab Gilt in solch einem hypothetischen Fall Ähnliches für den Verkäufer? Also müsste der Verkäufer ebenfalls keine Provision bezahlen, falls Person A nach Ablauf des Maklervertrages das Grundstück kauft, obwohl der Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer bereits während der Vertragslaufzeit zustande gekommen ist? Müsste Person A dem Angebot des Maklers widersprechen, wenn der Makler auf ihn zukommt, damit er später provisionsfrei kaufen kann? Oder reicht es in einem solchen Fall, wenn Person A einfach z. B. auf zugesandte Angebote vom Makler nicht reagiert? |
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| AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab Maklerprovision wird nur dann fällig, wenn durch seine Tätigkeit (Nachweis der Vertragsgelegenheit oder Vermittlung) ein Kaufvertrag zustande gekommen und wenn ein Maklervertrag wirksam zustande gekommen ist. Um einen Vorgang genau beurteilen zu können, ist die Frage zu pauschal gestellt. Es kommt auf Ablaufeinzelheiten an. Nur am Rande: Auch ein Alleinauftrag verbietet dem Verkäufer nicht den Direktverkauf. Ob der Makler, in dem Fall, Schadensersatz geltend machen kann, hängt wesentlich von der Vertragsgestaltung ab. Hier machen die meisten Makler große Fehler!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab Zitat:
Zitat:
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| AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab Wurde mit dem Makler Kontakt aufgenommen; ist ein rechtskräftiger Maklervertrag zustande gekommen. Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab In dem fiktiven Fall hat es keinen Kontakt zwischen Makler und dem eventuellen Käufer gegeben. Zitat:
Gibt es noch weitere Punkte, die in einem so gelagerten Fall wichtig wären? |
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| AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab Eine Verweisungsklausel ist nur dann wirksam, wenn sie individuell vereinbart ist. Vorformuliert ist sie nichtig! Das gilt auch noch für einige andere Punkte (Aufwendungsersatz, Schadensersatz) Da es keinen Kontakt zwischen Makler und Int. gegeben hat, kann auch kein Maklervertrag zustande gekommen sein!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Grundstücksbesitzer verweist an Makler, aber Interessent lehnt Maklerdienste ab Zitat:
Von wem kann man so einen Vertrag oder Fall denn prüfen lassen. Gibt es da irgendjemanden, den man dafür empfehlen kann? |
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