Dies ist eine Diskussion zu Grundstückrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundstückrecht nehmen man an jemand kauft sich ein Grundstück nicht von privat sondern von einer Gemeinde und beim Notaren wird vereinbart festgehalten, das falls das Grundstückes innerhalb einer Frist nicht bebaut wird, der Käufer das erworbene Grundstück wieder zurück verkaufen muß? Wenn aber die Verkäufert/Gemeinde dieses Recht nicht einfordert, kann sie dann die Frist ewig hinzögern?? Trotz ständiger Nebenkosten des Grundstückes?? Ist sie nicht an Ihre Klausel gebunden und muß sie genauso einhalten wie der zum Bau verpflichtete Käufer des Grundstückes?? Würde mich über Tipps sehr freuen Gruß C-fan |
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| AW: Grundstückrecht Solche Verträge habe ich schon gesehen. Hier ist aber die genaue Formulierung wichtig! |
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| AW: Grundstückrecht Hierbei handelt es sich um das durchaus übliche Rückkaufsrecht der Gemeinde um Spekulation vorzubeugen. Ein schuldrechtlich gerichteter Anspruch hierauf steht allein der Gemeinde auf Grund des Vertragspassus zu. Ob diese ihren Anspruch auf Rückübertragung geltend macht, ist dieser überlassen. Der Anspruch verjährt nach 30 Jahren! |
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