Dies ist eine Diskussion zu Grundstück (Ver-)kaufen oder verschenken innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundstück (Ver-)kaufen oder verschenken Nehmen wir mal Folgendes an: Eine Tante möchte ihrem Neffen ein Gründstück (kein Bauland) zu einem angemessenen Preis verkaufen. Allerdings hat die Stadt, in der das Grundstück liegt, ein Vorkaufsrecht, von dem sie auf Grund der Lage evtl. auch Gebrauch machen würde. Wie wäre jetzt das beste Vorgehen um heraus zu finden, ob die Stadt das Vorkaufsrecht ausüben würde? Sollten die Betroffenen erst einmal unförmlich ohne Preisangabe anfragen, ob einem Verkauf etwas entgegen spricht (eben das Vorkaufsrecht), damit sich danach auf diese Bestätigung berufen werden kann? Oder lieber direkt den Verkauf mit Preis angeben und einen Antrag auf Grundbuchänderung stellen, mit dem "Risiko", dass die Stadt sagt, "zu dem Preis kaufen wir das Grundstück"? Wie wäre es in diesem Fall, wenn die Stadt das Vorkaufsrecht ausüben möchte. Hätte die Tante dann noch das Recht, das Grundstück zu behalten und nicht an die Stadt zu verkaufen? Und weiter gedacht, könnte sie das Grundstück dann ihrem Neffen schenken nach dem Motto "lieber dem Neffen geschenkt als der Stadt verkauft"? Und wer legt in diesem Fall den Wert des Grundstücks fest, da ja nach meiner Information bei Geschenken von Tante zu Neffe ab einem Wert von 20000 Euro Steuern bezahlt werden müßten? Würde mich freuen, wenn jemand hierzu etwas sagen könnte! MfG Polyoma |
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| AW: Grundstück (Ver-)kaufen oder verschenken Hier ein Auszug aus dem Baugesetzbuch: § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen, wenn 1. der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an eine Person verkauft, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt ist, Damit dürfte sich das Problem erledigt haben.... im notariellen KV einfach bei Käufer zusätzlich erwähnen, dass dies der Neffe der Verkäuferin ist! |
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