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Grundstück ohne Zuwegung

Dies ist eine Diskussion zu Grundstück ohne Zuwegung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.10.2007, 13:20
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Grundstück ohne Zuwegung

Hallo,

mal angenommen Herr T kauft von Herrn M ein Grundstück ohne Zuwegung.

Nun möchte Herr T bei der Stadtverwaltung eine Zuwegung für sein Grundstück beantragen.

Hat Herr T irgendwelche rechtliche Grundlagen das die Stadtverwaltung ihm eine Zuwegung gewähren /zusichern muss?

Da Herr T ja irgendwie zu seinem Grundstück kommen muss

vielen dank im vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 27.10.2007, 20:03
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AW: Grundstück ohne Zuwegung

Wie ist man denn bisher zu diesem Grundstück gelangt?
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  #3 (permalink)  
Alt 28.10.2007, 09:18
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AW: Grundstück ohne Zuwegung

Über einen Weg der über andere Flurstücke führt und leider nicht im Grundbuch aufgeführt wurde.
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