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Grundstück mit Vorkaufsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Grundstück mit Vorkaufsrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 24.09.2006, 18:52
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Question Grundstück mit Vorkaufsrecht

Der Person A gehört ein Grundstück mit zwei Einfamilienhäusern. Im Grundbuch ist für das freie Nachbargrundstück ein Vorkaufsrecht für Person A eingetragen. Person B is der Besitzer des Nachbargrundstücks. Person B verkauft das Nachbargrundstück an Person C ohne das Vorkaufsrecht von Person A zu beachten.

Ist dieser Verkauf gültig oder muss Person C das Nachbargrundstück an Person A abgeben (gegen den Kaufpreis), da Person A beim Verkauf des Nachbargrundstücks übergangen wurde?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.09.2006, 22:08
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AW: Grundstück mit Vorkaufsrecht

Da das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist, ist zur Übertragung des Grundstücks die Zustimmung des Vorkaufsberechtigten nötig. Wird diese nicht erteilt, kann C auch nicht im Grundbuch eingetragen werden. Der Vorkaufsberechtigte kann in den geschlossenen Kaufvertrag eintreten.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.09.2006, 13:40
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AW: Grundstück mit Vorkaufsrecht

Angenommen Person C wurde im Grundbuch dennoch eingetragen ohne das Person A die Zustimmung dazu gegeben hat.

Was passiert in diesem Fall?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.09.2006, 20:27
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AW: Grundstück mit Vorkaufsrecht

Kann eigentlich nicht sein! Voraussetzung für die Eintragung von C ist die Verzichtserklärung von A. Der Grundbuchbeamte darf C als Eigentümer eintragen. Das Grundbuch wäre unrichtig und müsste berichtigt werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.09.2006, 22:35
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AW: Grundstück mit Vorkaufsrecht

Kann soetwas vor Gericht gehen? Und wer kommt für die entstehenden Kosten auf?
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  #6 (permalink)  
Alt 26.09.2006, 14:06
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AW: Grundstück mit Vorkaufsrecht

Würde mich mal mit dem Grundbuchamt in Verbindung setzen und nachfragen. Vielleicht gibt es Erklärung dazu. Wenn ein Fehler gemacht wurde, muss das Grundbuch vom Grundbuchamt von Amts wegen richtiggestellt werden (der vorherige Zustand wird wiederhergestellt).
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  #7 (permalink)  
Alt 27.09.2006, 12:06
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AW: Grundstück mit Vorkaufsrecht

Das mit der Zustimmung ist ja schön und gut, aber nur halbwahr. Zunächst einmal ist das Grundbuch richtig und kann nicht berichtigt werden, weil die Vermögensübertragung wirksam ist und nur dem A gegenüber unwirksam, § 883 II 1 BGB, sog. relative Unwirksamkeit. Dieser kann dann die Zustimmung vom C einfordern, sein im Grundbucgh eingetragenes Recht zu löschen, § 888 I BGB.
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