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Grundstück in Bauvoranfrage wertlos gemacht

Dies ist eine Diskussion zu Grundstück in Bauvoranfrage wertlos gemacht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 08:18
cap cap ist offline
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Grundstück in Bauvoranfrage wertlos gemacht

Mal angenommen Person A möchte sich für ein eigenes Haus ein Grundstück kaufen und stellt vor dem kauf im voraus eine Bauvoranfrage.

Die Bauvoranfrage enthält die bitte um Abriss des bestehenden Gebäudes mit anschliessendem Neubau eines Einfamilien Hauses.

Die Bauvoranfrage wird kurze Zeit später von offizieller Seite wegen Hochwassergefahr in einem Hochwassereinzugsgebiet abgelehnt.
In der Ablehnung würde mal angenommen folgender Text stehen: "weder der Neubau eines Einfamilienhauses noch ein Ausbau der bestehenden Substanz werden aufgrund der Hochwassergefahr gestattet".

soweit so gut.

Grundstücks-Eigentümer B hat seinerzeit bei der Erschliessung durch die Abwasserbehörde allerdings Abwassergebühren FÜR Bauland bezahlt und die "offizielle Seite" meinte vor einiger Zeit zu A es sei definitiv als Bauland ausgeschrieben.

Anhand der Ablehnung mit der allgemeinen Absage in Sachen Bauen auf diesem Grundstück, könnte man nun natürlich davon ausgehen das Land sei statt des Baulandes plötzlich nur noch eine schöne Wieso in der Nähe eines Flusses.
Dementsprechend müsste auch der Grundstückspreis ins Bodenlose fallen.

Wie kann sich Person A nun diesbezüglich verhalten wenn sein Ziel das Bauen seines Hauses ist?
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Alt 19.01.2011, 08:32
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AW: Grundstück in Bauvoranfrage wertlos gemacht

Zitat:
Zitat von cap Beitrag anzeigen
Die Bauvoranfrage wird kurze Zeit später von offizieller Seite wegen Hochwassergefahr in einem Hochwassereinzugsgebiet abgelehnt.
Rien ne va plus!

Zitat:
Grundstücks-Eigentümer B hat seinerzeit bei der Erschliessung durch die Abwasserbehörde allerdings Abwassergebühren FÜR Bauland bezahlt und die "offizielle Seite" meinte vor einiger Zeit zu A es sei definitiv als Bauland ausgeschrieben.
Das könnte ein Argument gegenüber der Behörde bzw. dem Stadtrat sein.

Man kann natürlich einen Bauantrag stellen und sehen, was der Stadtrat sagt. Es ist aber davon auszugehen, dass er dem Rat der Fachleute folgt.

Zitat:
Anhand der Ablehnung mit der allgemeinen Absage in Sachen Bauen auf diesem Grundstück, könnte man nun natürlich davon ausgehen das Land sei statt des Baulandes plötzlich nur noch eine schöne Wieso in der Nähe eines Flusses.
Da kann man wunderbar Regenwürmer züchten.
Zitat:
Dementsprechend müsste auch der Grundstückspreis ins Bodenlose fallen.
Na ja, er könnte sich zwischen einem und 10 Euro pro m² bewegen für Freizeitgrundstücke.

Zitat:
Wie kann sich Person A nun diesbezüglich verhalten wenn sein Ziel das Bauen seines Hauses ist?
Mein Rat: ein anderes Grundstück suchen! Man wird Ärger kriegen. Und: man sollte sich die Sache überlegen. Ist das wirklich Überschwemmungsgebiet, ist der Wohnwert zumindest fraglich.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 08:46
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AW: Grundstück in Bauvoranfrage wertlos gemacht

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Na ja, er könnte sich zwischen einem und 10 Euro pro m² bewegen für Freizeitgrundstücke.
was bei einem aktuell angenommenen Preis von über 40 Euro pro m² schon eine ordentliche Einbuse wäre.
Dem Grundstückseigentümer entsteht in diesem Fall doch ein erheblicher Verlust bei 700 m² Grundfläche.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Mein Rat: ein anderes Grundstück suchen! Man wird Ärger kriegen. Und: man sollte sich die Sache überlegen. Ist das wirklich Überschwemmungsgebiet, ist der Wohnwert zumindest fraglich.
da das ganze hier rein fiktiv ist, werfe ich einfach mal in den Raum, dass es zu Lebzeiten von Person A (32 Jahre) gerade einmal 2 Hochwasser im Haus mit einer höhe von max. 10 cm gegeben hat und das der Neubau natürlich ohne Keller auf einem 60 cm Sockel geplant ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 08:53
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AW: Grundstück in Bauvoranfrage wertlos gemacht

Zitat:
Zitat von cap Beitrag anzeigen
Dem Grundstückseigentümer entsteht in diesem Fall doch ein erheblicher Verlust bei 700 m² Grundfläche.
Logisch. Das ist aber in erster Linie sein Problem.

Zitat:
da das ganze hier rein fiktiv ist, werfe ich einfach mal in den Raum, dass es zu Lebzeiten von Person A (32 Jahre) gerade einmal 2 Hochwasser im Haus mit einer höhe von max. 10 cm gegeben hat und das der Neubau natürlich ohne Keller auf einem 60 cm Sockel geplant ist.
Das ist ein Argument. Nur: wer weiß, ob das nächste Hochwasser nicht anders ist? Wie gesagt: man kann mit dem Stadtrat und den Gremien trefflich argumentieren.
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Alt 19.01.2011, 09:00
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AW: Grundstück in Bauvoranfrage wertlos gemacht

okay, ich Danke Dir für die Antworten!
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