Dies ist eine Diskussion zu Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen? 1. Muss der Grundstücksverkauf notariell beurkundet werden oder reicht eine Umänderung im Grundbuch? 2. Besteht für A ein Risiko, wenn er das Grundstück an B verschenkt ohne es notariell beurkunden zu lassen? |
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| AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen? 1. Grundsätzlich bedarf eine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung der notariellen Beurkundung. Sollte diese Form nicht gewahrt sein, gilt der Vertrag trotzdem sobald das Eigentum übergegangen ist. 311b I BGB. 2. Wenn er es verschenkt, dann bekommt er ja auch keine Gegenleistung. Daher hat er kein Risiko. Er sollte trotzdem zum Notar gehen- dieser setzt nicht nur Unterschrift und Stempel, sondern berät auch- das sollte er zumindest. Achso, auch ein Schenkungsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung- sicherlich rennen vor Weihnachten trotzdem nciht mehr Leute zum Notar |
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| AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen? Zitat:
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| AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen? Ja, richtig. Es soll verschenkt werden. Ich habe mal gehört, dass der Grundbucheintrag im Fall einer Schenkung auch ohne Notar geändert werden kann. Also seht ihr da keine Möglichkeit? Wie würde es denn bei einer Schenkung aussehen? Ist es nicht so, dass der Notar antilig nach Kaufpreis bezahlt wird? Wieviel würde er für eine Beurkundung der Schenkung in etwa verlangen? |
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| AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen? Zitat: Zitat:
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| AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen? Ohne Notar geht gar nichts! Auch sollte noch bedacht werden, dass der Grundstücksteil rausgemessen werden muss! |
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| AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen? Zitat:
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| AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen? Zitat:
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| AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen? Wobei es im Vorfeld all dieser Aktionen ratsam erscheint, mit der Gemeinde zu klären, ob das Flurstück überhaupt geteilt werden darf. Manche Gemeinden schreiben hier Mindestgrößen vor. Gruß Klaus |
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