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Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen?

Dies ist eine Diskussion zu Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 13:43
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Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen?

Im folgenden fiktiven Fall wohnen A,B und C in einer ländlichen Gegend. Ihre Grundstücke grenzen alle aneinander. A braucht kein so großes Grundstück und entschließt sich einen Teil des Grundstücks an B zu verschenken. C lässt keine möglichkeit aus, A und C zu schikanieren. Daher will A bei der Schenkung kein Risiko eingehen und fragt sich.

1. Muss der Grundstücksverkauf notariell beurkundet werden oder reicht eine Umänderung im Grundbuch?

2. Besteht für A ein Risiko, wenn er das Grundstück an B verschenkt ohne es notariell beurkunden zu lassen?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 14:28
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AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen?

1. Grundsätzlich bedarf eine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung der notariellen Beurkundung. Sollte diese Form nicht gewahrt sein, gilt der Vertrag trotzdem sobald das Eigentum übergegangen ist. 311b I BGB.
2. Wenn er es verschenkt, dann bekommt er ja auch keine Gegenleistung. Daher hat er kein Risiko. Er sollte trotzdem zum Notar gehen- dieser setzt nicht nur Unterschrift und Stempel, sondern berät auch- das sollte er zumindest.
Achso, auch ein Schenkungsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung- sicherlich rennen vor Weihnachten trotzdem nciht mehr Leute zum Notar
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  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 14:57
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AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen?

Zitat:
Zitat von Pizza85 Beitrag anzeigen
1. Muss der Grundstücksverkauf notariell beurkundet werden oder reicht eine Umänderung im Grundbuch?
Verkauf? Ich dachte das Grundstück sollte verschenkt werden? Die Umänderung im Grundbuch setzt die Auflassung voraus, die vor einem Notar erklärt werden muss. Der Notar wird aber gem. § 925a BGB die notarielle Errichtung des Schenkungsvertrages verlangen, sodass man um den notariellen Vertrag nicht umhin kommt.
Zitat:
2. Besteht für A ein Risiko, wenn er das Grundstück an B verschenkt ohne es notariell beurkunden zu lassen?
Er kann das Grundstück weder wirksam verschenken noch übereignen, ohne einen Notar einzuschalten.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 15:22
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AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Verkauf? Ich dachte das Grundstück sollte verschenkt werden?
Ja, richtig. Es soll verschenkt werden.
Ich habe mal gehört, dass der Grundbucheintrag im Fall einer Schenkung auch ohne Notar geändert werden kann. Also seht ihr da keine Möglichkeit?


Wie würde es denn bei einer Schenkung aussehen?
Ist es nicht so, dass der Notar antilig nach Kaufpreis bezahlt wird?
Wieviel würde er für eine Beurkundung der Schenkung in etwa verlangen?
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  #5 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 16:23
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AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen?

Zitat:
Zitat von Pizza85 Beitrag anzeigen
Ja, richtig. Es soll verschenkt werden.
Ich habe mal gehört, dass der Grundbucheintrag im Fall einer Schenkung auch ohne Notar geändert werden kann. Also seht ihr da keine Möglichkeit?
Nein, da gibt es keine Möglichkeit.

Zitat:
Wie würde es denn bei einer Schenkung aussehen?
Ist es nicht so, dass der Notar antilig nach Kaufpreis bezahlt wird?
Wieviel würde er für eine Beurkundung der Schenkung in etwa verlangen?
Das richtet sich nach dem Wert des Grundstücks.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.04.2011, 11:00
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AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen?

Ohne Notar geht gar nichts! Auch sollte noch bedacht werden, dass der Grundstücksteil rausgemessen werden muss!
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  #7 (permalink)  
Alt 20.04.2011, 13:14
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AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen?

Zitat:
Zitat von Pizza85 Beitrag anzeigen
A braucht kein so großes Grundstück und entschließt sich einen Teil des Grundstücks an B zu verschenken.
Ein Teil eines Grundstücks kann nicht so einfach verschenkt oder verkauft werden! Zunächst muss die Voraussetzung im Grundbuch dafür geschaffen werden (Vermessung des Grundstücks, Erstellung des amtlichen Veränderungsnachweises und Eintragung im Grundbuch). Hierfür fallen weitere Kosten an.
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  #8 (permalink)  
Alt 20.04.2011, 13:35
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AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen?

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Ein Teil eines Grundstücks kann nicht so einfach verschenkt oder verkauft werden! Zunächst muss die Voraussetzung im Grundbuch dafür geschaffen werden (Vermessung des Grundstücks, Erstellung des amtlichen Veränderungsnachweises und Eintragung im Grundbuch). Hierfür fallen weitere Kosten an.
Stimmt, das kommt auch noch hinzu.
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  #9 (permalink)  
Alt 20.04.2011, 16:56
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AW: Grundstuckverkauf notariell beurkunden lassen?

Wobei es im Vorfeld all dieser Aktionen ratsam erscheint, mit der Gemeinde zu klären, ob das Flurstück überhaupt geteilt werden darf. Manche Gemeinden schreiben hier Mindestgrößen vor.

Gruß
Klaus
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