Dies ist eine Diskussion zu Grundsteuerrückstand innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundsteuerrückstand Darauf wird in der Rückantwort der Gemeinde nicht eingegangen, aber die anderen Fragen aus dem gleichen Schreiben (wie z. B. Baukostenzuschüsse und Baulasten)werden beantwortet, das Schreiben ist also eingegangen. Wäre A nun verpflichtet, für Grundsteuern und Mahnkosten, die vor seinem Kauf aufgetreten sind, zu zahlen? Nehmen wir an, es betrifft die Jahre 2008 und 2009? |
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| AW: Grundsteuerrückstand Das Kaufgrundstück haftet kraft Gesetzes für Rückstände an öffentlichen Lasten und Abgaben. Auch der Käufer. Was sagt denn die Gemeinde zu dem Negativbescheid?
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Grundsteuerrückstand Die Gemeinde meint nur, dass mit der Zahlung durch den Insolvenzverwalter nicht mehr zu rechnen ist und damit der Käufer die Grundsteuer schuldet. Da das Schreiben noch "recht frisch" ist, sollte erst hier ein Rat eingeholt werden, bevor Einspruch erfolgt. Schließlich hat die Gemeinde ja im Vorfeld nicht darauf hingewiesen, obwohl direkt danach gefragt wurde. |
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