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Grundsteuer

Dies ist eine Diskussion zu Grundsteuer innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 31.07.2009, 17:33
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Grundsteuer

mal angenommen das herr a sich von seiner Freundin b trennt. die beiden haben zusammen ein eigenheim finanziert. wenn herr a von freundin b die grundschuld übernehmen möchte, muss er noch mal die grundsteuer auf die volle summe zahlen, oder nur auf den teil den er von freundin b übernimmt.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 17:39
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AW: Grundsteuer

Wenn A den Miteigentumsanteil von B dazu kauft, zahlt er Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis für den MEA.

Oder war etwas anderes gemeint?
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  #3 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 18:56
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AW: Grundsteuer

Zitat:
Zitat von Tiger63
Wenn A den Miteigentumsanteil von B dazu kauft, zahlt er Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis für den MEA.

Oder war etwas anderes gemeint?
ja das war so gemeint also zahlt er nur für die hälfte die er übernimmt sprich die 3,5 % grunderwerbsteuer plus notar und grundbuchamt richtig?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 19:01
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AW: Grundsteuer

Zitat:
Zitat von kate3331
mal angenommen das herr a sich von seiner Freundin b trennt. die beiden haben zusammen ein eigenheim finanziert. wenn herr a von freundin b die grundschuld übernehmen möchte
??? Die Grundschuld ist nur die dingliche Sicherung des Darlehens. Es müsste ein notarieller Vertrag beurkundet werden.
Allerdings sollte vorher mit der Bank gesprochen werden, ob diese die Freunding überhaupt aus der Haftung entlässt. Durch die Übertragung des hälftigen Anteils ändert sich an der Haftung für das Darlehen nichts.

Zitat:
ja das war so gemeint also zahlt er nur für die hälfte die er übernimmt sprich die 3,5 % grunderwerbsteuer plus notar und grundbuchamt richtig?
Die Grunderwerbsteuer sowie die Kosten für Notar und Grundbuchamt wird nur aus dem hälftigen Anteil berechnet.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 20:24
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AW: Grundsteuer

Zitat:
Zitat von kate3331
ja das war so gemeint also zahlt er nur für die hälfte die er übernimmt sprich die 3,5 % grunderwerbsteuer plus notar und grundbuchamt richtig?
Ja, genau so!
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