Dies ist eine Diskussion zu Grundschuld - Schuldübernahme innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundschuld - Schuldübernahme Einige Tage später erfährt B, dass er von A arglistig getäuscht wurde und ficht die Schuldübernahme an, was er auch C mitteilt. C ist der Ansicht, dass es sie nichts angehe. B will von der Grundschuld nichts mehr wissen. Kann C gegen B aus der Grundschuld vorgehen? Soweit ich weiß geht es darum, ob man der Verfügungs- oder Angebotstheorie folgt. Hat dies aber selbst wenn man der Verfügungstheorie folgt, zur Folge, dass die Grundschuld nicht wirksam bestellt wurde und es also eine Durchbrechung der Akzessorietät darstellt oder hat dies nichts mit der Grundschuld zu tun und C kann gegen B die Duldung der Zwangsvollstreckung verlangen? Ich wäre wirklich dankbar, wenn man mir dies beantworten könnte. |
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| AW: Grundschuld - Schuldübernahme Hat niemand einen Rat? |
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| AW: Grundschuld - Schuldübernahme Zitat:
der sachverhalt ist auch völlig merkwürdig. ist c ne bank? seit wann kann man einfach so, scheinbar mal so nebenher ne schuld übernehmen, ohne dass direkt ein schriftlicher vertrag darüber erfolgt. und nachträglich einigen sich der neue schuldner und gläubiger auf ne grundschuld? warum sollte ein schuldner nachträglich noch ne gurndschuld akzeptieren, wenn er offenbar den kredit (oder was soll das sein, diese "schuld" bereits in der tasche hat? |
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| AW: Grundschuld - Schuldübernahme Ja, C ist eine Bank. Die Grundschuld wurde bestellt, weil von C dafür günstigere Zinsen für den Kredit gewährt wurden. Wieso meinst du, dass keine Grundschuld bestellt wurde? Die Grundschuldbestellung ist doch abstrakt von der Schuldübernahme und dem Kaufvertrag. Daher wird sich doch die Nichtigkeit der Schuldübernahme nicht auf die Bestellung der Grundschuld aus. |
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| AW: Grundschuld - Schuldübernahme Das ist keine Immobilienrechtsfrage sondern eher eine zum Bankrecht!
__________________ Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.(Dieter Hildebrandt) |
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| AW: Grundschuld - Schuldübernahme Naja, man könnte sie zwar zum Bankrecht zählen, aber vorliegend geht es um einen Fall, der in der Vorlesung Sachenrecht gestellt wurde, also ist die Frage hier schon richtig gestellt. C hätte genausogut eine Privatperson sein können. An der Frage und der Lösung ändert diese kleine Änderung nichts. |
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| AW: Grundschuld - Schuldübernahme Nein, keinesfalls ist es Immobilienrecht!
__________________ Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.(Dieter Hildebrandt) |
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| AW: Grundschuld - Schuldübernahme Zitat:
Grundstück = Unbewegliche Sache Meine Frage --> Bestellung eines dinglichen Rechts an einem Grundstück. Kann D gegen B aus diesem dinglichen Recht vorgehen? Was bedeutet denn für dich Immobilienrecht, wenn nicht das? Bankrecht ist es keinesfalls, weil wenn C keine Bank wäre, würde sich an der Frage nichts ändern. Wo würdest du es dann posten? Bürgerliches Recht wäre zwar denkbar, aber Bürgerliches Recht ist ja ein weiter Sammelbegriff, der mM. nach hauptsächlich für BGB AT- und Schuldrechtfragen zur Verfügung steht. Jedenfalls ist es doch egal, ob es im richtigen Unterforum gestellt wurde, denn das beantwortet meine Frage nicht. |
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