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Grundschuld für laufende Rechnung

Dies ist eine Diskussion zu Grundschuld für laufende Rechnung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 18.11.2009, 15:38
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Cool Grundschuld für laufende Rechnung

Moin, mal wieder ein theoretisches Problem :-)

Nehmen wir mal an, A gewährt B eine Sicherungsgrundschuld, damit B mit C geschäfte machen kann.

Der wortlaut Grundschuld über 300€ sei mal folgender:

Dir Grundschuld dient der Sicherung des C aus laufender Rechnung, soweit die Summe von 200€ überschritten wird.

Die Aussagen vom notar und B seien gewesen, wird schon nix passieren...

Plötzlich sind nunmehr 600€ rechtskräftig und C will geld sehen...

kann es sein, dass A sich nicht weheren könnte?

danke
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Alt 18.11.2009, 17:02
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AW: Grundschuld für laufende Rechnung

Eine Grundschuld über € 300,--???
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Alt 18.11.2009, 17:53
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AW: Grundschuld für laufende Rechnung

In der theorie spielen die werte keine rolle dachte ich :-)
wollte mir die ganzen nullen sparen :-)
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  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 11:07
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AW: Grundschuld für laufende Rechnung

Die Grundschuldbestellung bedarf einer Urkunde, was steht denn dort drinne?
Bei einer Geldschuld von 300,-- wäre die Eintragung von 600,-- eine Übersicherung die nicht hingenommen werden muss! Für mehr Antwort fehlen Informationen!
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  #5 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 11:51
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AW: Grundschuld für laufende Rechnung

Zitat:
Zitat von roemer1180
Nehmen wir mal an, A gewährt B eine Sicherungsgrundschuld, damit B mit C geschäfte machen kann.
Warum sollte A so etwas tun?
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 16:47
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AW: Grundschuld für laufende Rechnung

Moin, die Grundschuldurkunde hat ein Notar erstellt. Gesamtwert der Grundschuld 300€, diese wurden auchnur eingetragen.

Problem ist lediglich, dass es sich um eine Sicherungsgrundschuld handelt, die A in sein Grundstück eingetragen hat, damit B diese als Sicherheit gegenüber C benutzt.
Sprich, die Grundschuld ist zugunsten von C im Grundbuch des A.

Die grundschuld diente zur Sicherung aus laufenden Rechnungen, die sich aus dem Rechtsverhältnis B und C ergeben.

Problem ist lediglich, dass A kein Plan hatte, wie hoch diese Rechnungen mal sein werden, oder was er da gerade unterschreibt... eine Belehrung hat laut urkunde nicht stattgefunden. Also gab es auch keine Zweckbestimmungserklärung, außer
"Dient der Sicherung von Forderungen aus laufender rechnung"
Nunmehr hat B mit der Grundschuld des A Forderungen über 600€ gesichert, die C nunmehr haben will...

hoffe das hilft besser zu verstehen um was es geht :-)
die Urkunde ist nur nen 3 zeiler...
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  #7 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 17:03
V.I.P.
 
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AW: Grundschuld für laufende Rechnung

Ah, ja!
Die Grundschuld ist abstrakt also nicht an die Forderung gebunden. Sie haftet in dem Fall für alle Verbindlichkeiten in der eingetragenen Höhe! Ist eigentlich egal, wie hoch die Verbindlichkeiten sind! Zu wessen Gunsten ist sie denn eingetragen?
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