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Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren

Dies ist eine Diskussion zu Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 01.07.2008, 11:07
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AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren

Zitat:
Zitat von rockyIII

Was ist von diesem Fall zu halten? Wie würden Sie sich als Verkäufer fühlen?
Ich kann das Problem nicht erkennen! Er hat doch die Provision zugesagt. Warum soll er sich jetzt plötzlich schlecht fühlen, weil er ein Versprechen einhalten soll? Ist doch egal, wie der Makler seinen Erfolg (den des Verkäufers) generiert!

Zitat:
Hat der Makler hier nicht mit nahezu kriminellen Mitteln agiert?
Das ist zwar nicht die feine Art aber warum soll es kriminell sein?

Zitat:
Die Sache hat zwei Seiten, sicher, aber Tatsache ist: hier macht ein Dritter geschickt sein Geschäft mit der Vorspiegelung falscher Tatsachen- ( die man wohl erstmal mühsam beweisen müsste- richtig) …
Was ist "falsche Tatsache? Der Verkäufer hätte doch das Provisionsversprechen nicht machen müssen. Anscheinend war ihm jedoch die Erfolgsaussicht durch den Dritten, mit den €-Zeichen vor den Augen, groß genug!

Zitat:
Wenn man sich dann auch den Geldbetrag ausrechnet, den der Makler sich auf diese Weise einstreichen würde, wird einem ganz schön warum im Kopf… Hier nutzt jemand die Situation eiskalt für sich aus, deshalb hat wohl die Immobilienbrache den Ruf den sie hat…
Ohne, dass er was tut, streicht hier niemand was ein! Und der Erfolg des Verkäufers ist doch unstreitig durch den Makler eingetreten.
Mir ist das ganze Getue unverständlich. Keiner soll etwas zahlen, was nicht vorher vereinbart war. Ohne den Makler hätte der Verkäufer d e n Käufer nicht und der Käufer d a s Haus nicht! Keiner der beiden hätte den Erfolg, den sie ja haben wollten ohne den Makler gehabt!
Wo ist das Problem? Kann es sein, dass hier nur unverständliche Erfolgsmissgunst eine Rolle spielt?
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  #12 (permalink)  
Alt 01.07.2008, 11:57
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AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren

Zitat:
Zitat von schielu
Wo ist das Problem? Kann es sein, dass hier nur unverständliche Erfolgsmissgunst eine Rolle spielt?
Hinzuzufügen ist, dass dem Kaufinteressieren die Geschichte mit dem Sohn auch erzählt wurde und der Makler dabei immer behauptete, den angegebenen Kaufpreis schon so gedrückt zu haben weil er eben für seinen Sohn schon verhandelt hätte… alles erlogen, wie sich nun herausstellt. Der Kaufpreis wurde um keinen Cent gedrückt, im Gegenteil nämlich um die fix vereinbarte Provision die der Makler vom Verkäufer erhalten soll erhöht. Makler Geschick?

Der Verkäufer hatte sich wohl bei seiner Zeitungsannonce was gedacht als er schrieb: „Verkaufe an privat…“. Ihm ist es nun eben nicht egal wie sein Haus verkauft wird, wie letztlich mit seinem Eigentum Dritte Geschäfte machen.

Wer das Problem nicht erkennt möchte anscheinend gewisse Dinge nicht wahrnehmen.

Hier wurde geschickt mit Täuschungen gearbeitet, auch wenn dem juristisch höchst wahrscheinlich nicht bei zukommen sein wird… Ich ahne es schon, wäre nicht das erste Mal.

Man kann nur jedem Raten, sich schlau zu machen bevor man nur ein Wort mit einem Makler wechselt , bzw. mit Personen die einen Sohn bzw. „gute Kontakte“ haben.
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  #13 (permalink)  
Alt 01.07.2008, 13:08
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AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren

Zitat:
Zitat von rockyIII
Der Verkäufer hatte sich wohl bei seiner Zeitungsannonce was gedacht als er schrieb: „Verkaufe an privat…“. Ihm ist es nun eben nicht egal wie sein Haus verkauft wird, wie letztlich mit seinem Eigentum Dritte Geschäfte machen.
Die danach erfolgte Provisionsvereinbarung widerspricht dem aber gewaltig! Offensichtlich sind ihm da die "Gedanken" ausgegangen!
Es erfolgt ja auch der VERKAUF an privat. Der Makler hat den ja nur vermittelt!

Zitat:
Wer das Problem nicht erkennt möchte anscheinend gewisse Dinge nicht wahrnehmen.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Es bleibt jedem der beiden unbenommen seinen Provisionsanteil nicht zu bezahlen. Irgendein Richter wird dann schon ein Urteil fällen.

Zitat:
Man kann nur jedem Raten, sich schlau zu machen bevor man nur ein Wort mit einem Makler wechselt , bzw. mit Personen die einen Sohn bzw. „gute Kontakte“ haben.
Auch das ist richtig! Jeder Makler sollte sich Gedanken machen ob er mit solchen Typen Geschäfte machen möchte!
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  #14 (permalink)  
Alt 01.07.2008, 13:25
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AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren

Zitat:
Zitat von schielu
Jeder Makler sollte sich Gedanken machen ob er mit solchen Typen Geschäfte machen möchte!
Ooohhh… jetzt wir auch klar aus was für einer Ecke hier argumentiert wird…

Wurde mit Täuschung gearbeitet oder nicht? Wer durchbricht hier die Gebote der Redlichkeit?

Man kann nur jedem Makler empfehlen sich in der Tat anders zu verhalten… Ich hoffe hier dieses Forum wird entsprechend viel gelesen, nicht nur von Maklern…

Noch was: wir unterhalten uns hier um eine Immobilie die für 230.000,- verkauft werden soll. 5% wären 11500,- Hmm .... nicht schlecht. Zuviel würde ich sagen, wenn man bedenkt wie lange andere für so viel Geld arbeiten müssen… Hier ist nicht von Neid die Rede - so ein Betrag ist einfach unredlich, wenn er mit dem Eigentum anderer (und ohne deren Wissen) „verdient“ wird… Er steht in keiner Relation zu dem geleisteten... Sorry
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  #15 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 13:39
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AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren

Zitat:
Zitat von rockyIII
Ooohhh… jetzt wir auch klar aus was für einer Ecke hier argumentiert wird…

...(zwischenteil Entfernt)...

Noch was: wir unterhalten uns hier um eine Immobilie die für 230.000,- verkauft werden soll. 5% wären 11500,- Hmm .... nicht schlecht. Zuviel würde ich sagen, wenn man bedenkt wie lange andere für so viel Geld arbeiten müssen… Hier ist nicht von Neid die Rede - so ein Betrag ist einfach unredlich, wenn er mit dem Eigentum anderer (und ohne deren Wissen) „verdient“ wird… Er steht in keiner Relation zu dem geleisteten... Sorry
Na, dann werden Sie doch Makler, wenn es ein Spaziergang ist!

Aber nein: So einfach scheint es ja gar nicht zu sein.
Es soll sogar Kunden geben, die die Hilfe in Juraforen suchen, um Hintertürchen und Lücken zu finden.

Wissen Sie, die Tätigkeit eines Maklers wird oft unterschätzt. Manche Makler verkaufen nur ein Objekt im Quartal. Was glauben Sie, womit ein Makler täglich beschäftigt ist? Vieviele Fahren macht er unnötig, weil sich die Interessenten nur ein Häuschen angucken wollen?
Wissen Sie, sollten Sie die Fiktive Person "Kaufinteressent" ein, so wünsche ich Ihnen von Herzen, dass ein anderer Käufer schneller ist. Einder, der bereit ist, Verträge einzuhalten und der es zu schätzen weiß, wie schwierig es ist, ein anständiges Haus auf dem Silbertablett serviert zu bekommen.

Und zum Thema "mit dem Eigentum anderer Geld verdienen":
Der Poolreiniger, der zweimal im Jahr zu mir kommt, verdient sein Geld auch mit meinem Eigentum. Oder der KFZ-Mechaniker. Oder sogar der Zahnarzt. Selbst der Staat, durch die Grundsteuer.

Was arbeiten Sie?
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  #16 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 17:18
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AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren

Schauen Sie mal, ich habe an sich gar nichts gegen Makler die anständig ihren Beruf nachgehen. Und natürlich soll auch ein Makler sein Geld verdienen.

Auf der anderen Seite sind Ihr Äußerungen schon eigenartig: Warum nehmen Sie hier einen Makler in Schutz, der offensichtlich mit Täuschungen arbeitet. Wollen Sie etwa damit sagen, dass sollche Praktiken üblich oder gar zu billigen sind?

Wenn Sie eine Lanze für den Berufstand der Makler brechen wollen, dann sollten Sie gerade daran interessiert sein, dass dieses Rumgetrickse nicht stattfindet. Der hier geschilderte Fall ist ja nicht das erste Mal dass die Immobilienbrache im Gerede ist… warum eigentlich?

Und zum Thema "mit dem Eigentum anderer Geld verdienen"
Sie haben meine Posts nicht richtig gelesen oder scheinen aus eigenartigen Gründen sie miss zudeuten. Hier hat sich eine Makler ohne Wissen des Verkäufers mit Tricks an sein Eigentum (Immobilie) ran gemacht. Ohne das Wissen des Verkäufers versucht hier eine Person, die sich dem Verkäufer nie als offizieller Makler vorgestellt hat, zwei Mal abzukassieren. Hier liegt vorsätzliche Täuschung vor…

Lassen Sie sich auch immer von ihrem Poolreiniger, Kfz-Mechaniker oder Zahnarzt täuschen? Na dann viel Spaß dabei…

Was arbeiten Sie eigentlich?

Geändert von rockyIII (02.07.2008 um 17:50 Uhr).
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  #17 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 17:20
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Nach weiteren Informationen entwickelt sich der anfangs hier geschilderte Fall immer weiter.

Ich starte deshalb einen neuen Thread…

Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag?

zu finden hier:

http://www.juraforum.de/forum/showth...920#post474920
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