Dies ist eine Diskussion zu Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren Zitat:
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Mir ist das ganze Getue unverständlich. Keiner soll etwas zahlen, was nicht vorher vereinbart war. Ohne den Makler hätte der Verkäufer d e n Käufer nicht und der Käufer d a s Haus nicht! Keiner der beiden hätte den Erfolg, den sie ja haben wollten ohne den Makler gehabt! Wo ist das Problem? Kann es sein, dass hier nur unverständliche Erfolgsmissgunst eine Rolle spielt? |
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| AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren Zitat:
Der Verkäufer hatte sich wohl bei seiner Zeitungsannonce was gedacht als er schrieb: Verkaufe an privat . Ihm ist es nun eben nicht egal wie sein Haus verkauft wird, wie letztlich mit seinem Eigentum Dritte Geschäfte machen. Wer das Problem nicht erkennt möchte anscheinend gewisse Dinge nicht wahrnehmen. Hier wurde geschickt mit Täuschungen gearbeitet, auch wenn dem juristisch höchst wahrscheinlich nicht bei zukommen sein wird Ich ahne es schon, wäre nicht das erste Mal. Man kann nur jedem Raten, sich schlau zu machen bevor man nur ein Wort mit einem Makler wechselt , bzw. mit Personen die einen Sohn bzw. gute Kontakte haben. |
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| AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren Zitat:
Es erfolgt ja auch der VERKAUF an privat. Der Makler hat den ja nur vermittelt! Zitat:
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| AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren Zitat:
Wurde mit Täuschung gearbeitet oder nicht? Wer durchbricht hier die Gebote der Redlichkeit? Man kann nur jedem Makler empfehlen sich in der Tat anders zu verhalten Ich hoffe hier dieses Forum wird entsprechend viel gelesen, nicht nur von Maklern Noch was: wir unterhalten uns hier um eine Immobilie die für 230.000,- verkauft werden soll. 5% wären 11500,- Hmm .... nicht schlecht. Zuviel würde ich sagen, wenn man bedenkt wie lange andere für so viel Geld arbeiten müssen Hier ist nicht von Neid die Rede - so ein Betrag ist einfach unredlich, wenn er mit dem Eigentum anderer (und ohne deren Wissen) verdient wird Er steht in keiner Relation zu dem geleisteten... Sorry |
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| AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren Zitat:
Aber nein: So einfach scheint es ja gar nicht zu sein. Es soll sogar Kunden geben, die die Hilfe in Juraforen suchen, um Hintertürchen und Lücken zu finden. Wissen Sie, die Tätigkeit eines Maklers wird oft unterschätzt. Manche Makler verkaufen nur ein Objekt im Quartal. Was glauben Sie, womit ein Makler täglich beschäftigt ist? Vieviele Fahren macht er unnötig, weil sich die Interessenten nur ein Häuschen angucken wollen? Wissen Sie, sollten Sie die Fiktive Person "Kaufinteressent" ein, so wünsche ich Ihnen von Herzen, dass ein anderer Käufer schneller ist. Einder, der bereit ist, Verträge einzuhalten und der es zu schätzen weiß, wie schwierig es ist, ein anständiges Haus auf dem Silbertablett serviert zu bekommen. Und zum Thema "mit dem Eigentum anderer Geld verdienen": Der Poolreiniger, der zweimal im Jahr zu mir kommt, verdient sein Geld auch mit meinem Eigentum. Oder der KFZ-Mechaniker. Oder sogar der Zahnarzt. Selbst der Staat, durch die Grundsteuer. Was arbeiten Sie? |
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| AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren Schauen Sie mal, ich habe an sich gar nichts gegen Makler die anständig ihren Beruf nachgehen. Und natürlich soll auch ein Makler sein Geld verdienen. Auf der anderen Seite sind Ihr Äußerungen schon eigenartig: Warum nehmen Sie hier einen Makler in Schutz, der offensichtlich mit Täuschungen arbeitet. Wollen Sie etwa damit sagen, dass sollche Praktiken üblich oder gar zu billigen sind? Wenn Sie eine Lanze für den Berufstand der Makler brechen wollen, dann sollten Sie gerade daran interessiert sein, dass dieses Rumgetrickse nicht stattfindet. Der hier geschilderte Fall ist ja nicht das erste Mal dass die Immobilienbrache im Gerede ist warum eigentlich? Und zum Thema "mit dem Eigentum anderer Geld verdienen" Sie haben meine Posts nicht richtig gelesen oder scheinen aus eigenartigen Gründen sie miss zudeuten. Hier hat sich eine Makler ohne Wissen des Verkäufers mit Tricks an sein Eigentum (Immobilie) ran gemacht. Ohne das Wissen des Verkäufers versucht hier eine Person, die sich dem Verkäufer nie als offizieller Makler vorgestellt hat, zwei Mal abzukassieren. Hier liegt vorsätzliche Täuschung vor Lassen Sie sich auch immer von ihrem Poolreiniger, Kfz-Mechaniker oder Zahnarzt täuschen? Na dann viel Spaß dabei Was arbeiten Sie eigentlich? Geändert von rockyIII (02.07.2008 um 17:50 Uhr). |
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| AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren Nach weiteren Informationen entwickelt sich der anfangs hier geschilderte Fall immer weiter. Ich starte deshalb einen neuen Thread Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag? zu finden hier: http://www.juraforum.de/forum/showth...920#post474920 |
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