Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Grundbucheintragung bei Erbfall

Dies ist eine Diskussion zu Grundbucheintragung bei Erbfall innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.03.2007, 20:17
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 5
Keine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Grundbucheintragung bei Erbfall

Hallo allerseits, ich habe eine Frage und würde mich über Antworten, gerne auch persönliche Zuschriften freuen:

Bei einem Erbfall wurde jemand, ich nenne diese Tante mal T, unrichtigerweise als Eigentümerin eines Grundstücks ins Grundbuch eingetragen. Eigentliche Eigentümerin war aber ihre Schwester S ... Diese TA hat daraufhin das Grundstück zuerst mit einer Sicherungs(-buch-)hypothek für eine (unwirksame) Forderung ihres Patenkinds P belastet, das Grundstück anschließend verkauft und sich vom Käufer für den restlichen Kaufpreis eine brieflose Restkaufpreishypothek zur Sicherung ihrer restlichen (wirksame) Kaufpreisforderung eintragen lassen. Dazu habe ich nun folgende Fragen:

1. Wer ist tatsächlich Eigentümer des Grundstücks? Wurde diese T durch die Eintragung ins Grundbuch automatisch Eigentümerin? (Ich hab irgendwo gelesen, dass beim Erbfall, also gesetzlichen Erwerb ein gutgläubiger Erwerb nach §892 nicht möglich ist) Oder ist ihre Schwester S nach wie vor Eigentümerin wie es beim Erbfall eigentlich vorgesehen gewesen wäre?

2. Konnte Die T dann überhaupt eine Hypothek eintragen lassen, schließlich wäre sie ja möglicherweise Nichtberechtigte...?

3. Konnte sie das Grundstück überhaupt weiterveräußern?

4. Ist die Restkaufpreishypothek wirksam entstanden? Wem steht sie zu?


Vielen vielen Dank schon mal für eure Hilfe, ich mag dieses Immobiliarsachenrecht einfach überhaupt nicht und blicke auch kaum durch...

gruß
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.03.2007, 10:46
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 5
Keine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stoerenfried hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Grundbucheintragung bei Erbfall

Kann mir denn echt keiner weiterhelfen?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 26.03.2007, 22:44
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 104
Keine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Grundbucheintragung bei Erbfall

Hallo,

ich sehe das so: Sie konnte das Grundstück weiterveräußern (Verkaufen kann man eh alles, und der Eigentumsübergang ist durch einigung und Auflassung auch geschehen)

Daher ist es vielleicht gar nicht relevant, ob sie Eigentümerin war oder nicht. Ich meine, dass 892 eine Fiktion ist, die T also mit Eintragung um GB auch Tatsächlich Eigentümerin ist. Bin mir aber noch nicht sicher, wie man das "gilt" in 892 auslegen muss. (Vielleicht weißt du das ja?)

Wem dann die Grundschuld zusteht, hängt wohl davon ab, ob die T eine Eigentümerhypothek (aufgrund fehlender Forderung) oder eine Eigentümergrundschuld erhält...

Tja, so ungefähr hab ich mir das vorgestellt. Bitte verbessert mich, wenn ich falsch liege (auch wenn hier bei HAs nicht sonderlich großer Andrang stattfindet, hab ich das Gefühl)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Grundbucheintragung Wiki 03.05.2010 14:50
Darlehenssicherung / Grundbucheintragung Zivilrecht - Hausarbeiten 16.01.2007 18:36
Grundbucheintragung u. Zugewinn bei Scheidung Familienrecht 29.11.2006 17:18
Grundbucheintragung ohne Auflassung Bürgerliches Recht allgemein 02.09.2005 00:00
Hausverkauf von 3 Parteien Grundbucheintragung? Immobilienrecht 19.07.2005 12:58





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN